Sternekoch
Ich würde gerne wissen, inwiefern ich Geschäftsfahrten von der Steuer absetzen kann. Wie macht man das, auf was kommt es dabei an? Ich weiß nicht, wie ich das aufführen soll. Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
Antworten (5)
1.Wenn du eine Frage zum Steuerrecht hast, warum fragst du dann nicht einfach deinen Steuerberater. Der kann dir dann direkt eine korrekte Antwort geben.
2. Wenn du Geschäftsfahrten machst, führst du mit Sicherheit ein Fahrtenbuch. Da schreibst du einfach alle Geschäftsfahrten raus, am besten nach Datum sortiert. Die Anzahl der gefahrenen Kilometer verrechnest du einfach mit 0,30 € und schreibst dann den Betrag in die Zeile 50 der Anlage N. Die Liste musst du natürlich beim Finanzamt miteinreichen. Evtl.kann es sein, dass das Fahrtenbuch nachgefragt wird.
2. Wenn du Geschäftsfahrten machst, führst du mit Sicherheit ein Fahrtenbuch. Da schreibst du einfach alle Geschäftsfahrten raus, am besten nach Datum sortiert. Die Anzahl der gefahrenen Kilometer verrechnest du einfach mit 0,30 € und schreibst dann den Betrag in die Zeile 50 der Anlage N. Die Liste musst du natürlich beim Finanzamt miteinreichen. Evtl.kann es sein, dass das Fahrtenbuch nachgefragt wird.
Grüß Dich, also erstmal muss man zwischen Fahrten mit dem PKW oder öffentlichen verkehrsmitteln zu unterschieden. Bei PKW: Wenn man mit einem firmeneigenen Wagen unterwegs ist, kann komplett abgesetzt werden, bei privatem PKW muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Bei Fahrten mit dem Zug etc muss man ein Reisekosten-Formular ausfüllen (bekommst Du z.B von einem Buchhalter).
Sofern Du keine Erstattung von deinem Arbeitgeber erhalten hast oder ein Firmenfahrzeug genutzt hast, können diese Fahrten abgesetzt werden. Günstig ist es, eine Übersicht zu gestalten. In der werden Datum, Zielort, Grund der Fahrt und die Kilometer erfasst. Du kannst das auch um die Dauer der Reise ergänzen. Wichtig ist der Nachweis.
Berufliche Fahrten kann man entweder pauschal von der Steuer absetzen oder spezifisch. Pauschal heisst das, man gibt eine gefahrene Strecke an und die dafür entstandenen Kosten und hofft, dass das Finanzam dies anerkennt. Oder man führt ein Fahrtenbuch, in dem alle Fahrten mit dem Auto spezifiziert sind und legt dies dann als Anlage zur Steuererklärung.
Reisekosten für Geschäftsreisen kannst du entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Abzugsfähig sind Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Im Spesen-Ratgerber findest du gute Tipps für deine Steuererklärung.
Viele Grüße!
Viele Grüße!