hooterti5
Ich würde mir gerne ein Bootshaus zulegen. Wie funktioniert das mit dem Wasseranschluss? Gibt es bestimmte Regelungen, die beachtet werden müssen?
Antworten (3)
Ein Bootshaus ist eigentlich wie ein normales Wohnhaus.
Wasser und Abwasser müssen von einem Versorger - bspw. Stadtwerke - zu- und abgeleitet werden, Bezug aus oder Entsorgen ins umgebende Wasser ist nicht erlaubt! Da sich das Haus bewegen kann, müssen die Leitungen flexibel ausgelegt sein, was mit Mehrkosten verbunden ist. Ähnliches gilt für Strom, die verwendeten Kabel müssen wassertauglich sein (sie können ja mal ins Wasser hängen), im Haus müssen professionelle Verteiler- und Sicherungskästen vorhanden sein. Sämtliche Zu- und Ableitungen und deren Ausführung sind durch Fachmänner (bspw. Meister) zu realisieren. In wassernahen Städten sind die Stadtwerke solche Anfragen zwar gewöhnt, aber viele versorgen nur Leitungen, die sie selbst gelegt haben!
Wie gesagt, sonst ist es ganz wie bei einem normalen Wohnhaus.
Wasser und Abwasser müssen von einem Versorger - bspw. Stadtwerke - zu- und abgeleitet werden, Bezug aus oder Entsorgen ins umgebende Wasser ist nicht erlaubt! Da sich das Haus bewegen kann, müssen die Leitungen flexibel ausgelegt sein, was mit Mehrkosten verbunden ist. Ähnliches gilt für Strom, die verwendeten Kabel müssen wassertauglich sein (sie können ja mal ins Wasser hängen), im Haus müssen professionelle Verteiler- und Sicherungskästen vorhanden sein. Sämtliche Zu- und Ableitungen und deren Ausführung sind durch Fachmänner (bspw. Meister) zu realisieren. In wassernahen Städten sind die Stadtwerke solche Anfragen zwar gewöhnt, aber viele versorgen nur Leitungen, die sie selbst gelegt haben!
Wie gesagt, sonst ist es ganz wie bei einem normalen Wohnhaus.
Da Bootshäuser ja in der Regel am Wasser gebaut sind, muss man bestimme Auflagen der Gemeinde erfüllen, um zu Gewährleisten, dass von dem Bootshaus keine Gefährdung für die Umwelt ausgeht.
Deshalb dürfen die Anschlüsse auch nur von offiziellen Versorgungsunternehmen verlegt werden.
Deshalb dürfen die Anschlüsse auch nur von offiziellen Versorgungsunternehmen verlegt werden.