Lisier-Tiny1
Ich ziehe für einen Job um. Ein nahtloser Übergang zum Glück. Habe ich trotzdem ein Recht auf Umzugskostenübernahme vom Arbeitsamt?
Antworten (7)
Das wohl eher nicht; aber du kannst die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Belege sammeln.
Nein, wieso sollte das Arbeitsamt (und damit alle anderen Arbeitnehmer) bezahlen? Umzugskosten kannst du nächstes Jahr als Werbungskosten absetzen, wenn du das selber machst kannst du eine Pauschale absetzen.
Nahtloser Übergang klingt so, als ob du dich zwischen den beiden Jobs gar nicht arbeitslos gemeldet hast. Für diesen Fall wäre dann das Arbeitsamt nicht zuständig. Aber du kannst deine Job bedingten Umzugskosten dann bei deiner nächsten Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend machen, also als Aufwand steuerlich absetzen.
Den Anspruch hast du höchstens, wenn du den Zuschuss brauchst. Wenn du also in dem neuen Job so wenig verdienst, dass du dir den Umzug nicht leisten kannst. Ist das etwa so? Dann tust du mir echt leid, erst umziehen, und dann immer noch zu wenig Geld.
Wenn Du zwischendurch nicht als arbeitssuchend gemeldet warst, dann bekommst Du die Kosten meines Wissens nach nicht erstattet. Die Leistungen der Agentur kannst du generell nur in Anspruch nehmen, bei Arbeitslosigkeit. Du kannst die dann nur im Lohnsteuerjahresausgleich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
An hartmusche
Allerdings ist dieser Fakt an einige Bedingungen geknüpft. So darf der Arbeitnehmer nicht selbst gekündigt haben und die Kündigung muss einige Bedingungen erfüllen. Bsp. nicht wegen grober Verstöße
Allerdings ist dieser Fakt an einige Bedingungen geknüpft. So darf der Arbeitnehmer nicht selbst gekündigt haben und die Kündigung muss einige Bedingungen erfüllen. Bsp. nicht wegen grober Verstöße
@XYZ lesen die hier noch mit?? Ich weiß ja nicht, aber möglich ist alles