Steffen Sauer
In meiner Mietwohnung würde ich gern ein Bett mauern. Muss der Eigentümer informiert werden und darf er das ablehnen?
Antworten (4)
Der Eigentümer kann verlangen, dass du die Mietsache bei Rückgabe in dem Zustand zurückgibst, in dem du sie bekommen hast.
Fragen würde ich nicht, sonst bekommst du womöglich eine Antwort, die dir nicht gefällt. Was du nicht darfst, steht im übrigen in deinem Mietvertrag.
Fragen würde ich nicht, sonst bekommst du womöglich eine Antwort, die dir nicht gefällt. Was du nicht darfst, steht im übrigen in deinem Mietvertrag.
Wenn du die Wohnung umbauen willst, musst du natürlich den Eigentümer informieren. Du bist nämlich nur der Besitzer; von aus dürfen keine Umbau-Maßnahmen ausgehen. Ablehnen darf er es daher natürlich auch - und das macht er wahrscheinlich auch, da dein Vorhaben eher unüblich ist.
Du musst auf jeden Fall deinen Vermieter informieren. Er darf dann entscheiden, ob er das genehmigt oder nicht. Ist ja ein Eingriff in die Bausubstanz des Hauses und etwas gemauertes lässt sich ja auch nicht mehr ganz so leicht entfernen. Also fang lieber nicht an einfach so zu bauen.
Wenn das Bett nicht mit Mörtel am Fißboden befestigt wird und du es beim Auszug wieder "entsorgst", dann ist es dir überlassen. Du kannst genauso ein Regal aus Steinen bauen. Es geht lediglich darum , dass die Grundsubstanz der Wohnung nicht verändert wird. Trotzdem würde ich ihn vielleicht ansprechen, nur der Form hlaber.