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Regress bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, der diesem gegenüber zur Haftung verpflichtet ist. Beispiele: Eine Haftpflichtversicherung hat Schadenersatz zu leisten und fordert vom Verursacher des Schadens die erbrachte Leistung zurück. Wenn ein Bürge den Gläubiger befriedigt hat, kann er die Leistung vom Hauptschuldner verlangen.