Sven Schulte
In welchen speziellen Fällen, kann man ein Mieterdarlehen in Ansprich nehmen? Von welchen Faktoren ist es abhängig wieviel gezahlt wird?
Antworten (5)
Das kannst du als Vermieter immer in Anspruch nehmen, aber natürlich nur dann, wenn es so vereinbart ist. Gesetzlich darf es nicht größer als drei Nettomonatsmieten sein. Es ist also nur von dem Faktor Mietvertrag abhgängig. Du darfst das nur als eine Vorauszahlung betrachten, die zur Sicherheit geleistet wird.
Es kann im Einvernehmen mit dem Vermieter eigentlich immer in Anspruch genommen werden und ist nichts anderes, als eine andere Form der Kaution. Es werden hier bis zu drei Monatsmieten im Voraus an den Vermieter gezahlt und dieser verrechnet den Betrag dann mit den anstehenden Mieten. Das funktioniert sozusagen als eine Bonitätsprüfung am Mieter.
Ich glaube einen Anspruch darauf hast du nicht. Du kannst deinen Vermieter höchstesn fragen ob er so etwas macht. Bei privaten Vermietern hat man da meist kein Glück. Wohngenossenschaften bieten so etwas manchmal an, da sie ja bereits die Zahlungsmoral kennen und sich gerne über die Zinsen Zusatzeinnahmen verschaffen.
Hmm, warum möchtest du ein Mieterdarlehen in Anspruch nehmen? Eine Kaution ist doch viel sinnvoller aus Mietersicht, denn da ist immerhin für eine Verzinsung deiner Einlage gesorgt.