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Soweit ich weiß, ist das eine freie Produktbezeichnung, die von jedermann genutzt werden darf. Ich denke aber, dass nur solche Süßwaren als Hustenbonbon bezeichnet werden dürfen, die auch tatsächlich lindernde oder lösende Substanzen gegen Husten beinhalten.
Der Begriff ist im Allgemeinen nicht geschützt, sondern nur in Kombination mit einem Eigennamen. So sind viele Markennamen von Bonbons gegen Husten patentiert und geschützt, aber dieser Begriff an sich nicht. Er ist ja kein Eigenname und beschreibt eine Unterart der Bonbons, wiederum der Süßigkeiten.
Interessanterweise nein. Em-eukal erfand 1928 das erste Bonbon dieser Art, allerdings war der Begriff Hustonbonbon oder Hustenpastille dafür noch nicht erfunden. So ließ man zwar den Markennamen "Em-Eukal" selbst patentieren, nicht aber Hustenbonbon. Man nannte sie stattdessen "Wohlfühlbonbons" und dieser Begriff wurde damals auch als Wortmarke geschützt und eingetragen.