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Wenn der Bahnreisende sein Ziel mit einer Verspätung ab einer Stunde erreicht, kann er die Rückerstattung von 25 % des Ticketpreises beantragen. Bei einer Verspätung ab 2 Stunden müssen 50 % des Ticketpreises erstattet werden. Das Formular zur Rückerstattung ist in allen Bahnhöfen erhältlich. Dies gilt nicht nur für die Deutsche Bahn sondern für alle Bahnunternehmen.
Seit Sommer 2009 gilt die Regelung, dass ein Fahrgast ein viertel der Fahrtkosten erstattet bekommt, wenn der Zug den Zielort mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreicht. Ab einer Verspätung von 120 Minuten bekommt man sogar die hälfte der Kosten erstattet. Ausschlaggebend für eine Rückerstattung ist die Ankunftszeit des Zuges am Zielort. Verspätet sich ein Zug um 5 Minuten und man verpasst somit einen Anschlusszug, ist diese Regelung ebenfalls gültig.
Wenn der erwartete Zug mindestens ein Stunde Verspätung hat erhält der Reisende seit Sommer 2009, ein Viertel seiner Fahrtkosten erstattet. Sollte der Zug sogar zwei Stunden Verspätung haben, kann er sich die Hälfte seines bezahlten Tickets zurückerstatten lassen.
Wichtig zu beachten ist, das die Ankunftszeit am Zielort entscheidend ist. Wenn man umsteigen muss und der erste Zug hat lediglich 5 Minuten Verspätung, aber man verpasst den Anschlusszug, kann man sich einen Teil des Fahrpreises zurückerstatten lassen, wenn man mit mindestens einer Stunde Verspätung im Zielbahnhof ankommt.
Wichtig zu beachten ist, das die Ankunftszeit am Zielort entscheidend ist. Wenn man umsteigen muss und der erste Zug hat lediglich 5 Minuten Verspätung, aber man verpasst den Anschlusszug, kann man sich einen Teil des Fahrpreises zurückerstatten lassen, wenn man mit mindestens einer Stunde Verspätung im Zielbahnhof ankommt.