SimmisieX
Ist es besser, eine Verpflegungsmehraufwendung in bar vom Arbeitgeber einzufordern? Wie ist das steuerlich?
Antworten (3)
Es kommt dabei immer darauf an, ob Du nach Deinem Arbeitsvertrag überhaupt Anspruch auf die Mehraufwendung hast. Üblich ist das normalerweise nur bei Dienstreisen. Beim Lohnsteuerjahresausgleich kannst Du die Mehrkosten natürlich nur geltend machen, wenn Du sie vom Arbeitgeber nicht ersetzt bekommen hast.
Ob bar oder per Überweisung ist egal, es sei denn, Dein Chef verzichtet auf eine Abrechnung und zahlt das aus einer schwarzen Kasse, dann ist bar natürlich der einzige Weg. Solltet Euch dann aber beide nicht erwischen lassen. Ansonsten halt Abrechnung erstellen und einreichen. Wie das dann bezahlt wird, hängt von der Regelung in der Firma ab.
Ob in Bar oder nicht - das ist ziemlich egal. Pfändbar sind Verpflegungsmehraufwendungen eh nicht. Und steuerfrei sind sie nur bei ständig wechselnder Einsatztätigkeit. Wenn du mehr als 3 Monate an ein und derselben Stelle arbeitest, müssen die Verpflegungsmehraufwendungen versteuert werden