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Gast

Ist es zulässig, dem Mieter eine Zusage über gewisse Mietdauer abzunehmen?

Jüngst habe ich einen normalen Miet- heißt hier Nutzungsvertrag, (für eine Zweitwohnung an meinem Arbeitsort) bei einer Wohnbaugenossenschft abgeschlossen.
Nach Unterzeichnung legte man mir eine Zusatzvereinabarung vor, in der ich bekunden solle, ich wäre an einem längerem Mietvertragsverhältnis (hier: 2Jahre) interessiert. Wenn ich vor Ablauf kündigen würde, wären pro qm/Monat bis zum Ablauf 0,50€ fällig.
Meine Frage: Ist soetwas grstzl.zulässig?
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Antworten (1)
Highspeed
Wer zwingt Dich denn das Ding zu unterschreiben?
Eine Kündigungsfrist ist im Mietvertrag angegeben, wenn nicht, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Regelung nach dem Unterschreiben des Mietvertrages hinterher zu schieben halte ich für zumindest bedenklich.
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