Ist parken in einer Verkehrsberuhigten Zone erlaubt?
Vom Ordnungsamt habe ich ein "Knöllchen" von 15€ erhalten
Antworten (4)
StVO zu den Zeichen 325 und 326 Verkehrsberuhigte Bereiche:
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"4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen."
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"4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen."
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@Amos: das ist so nicht ganz richtig.
Das PARKEN ist einer verkehrsberuhigten Straße nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt!
Das PARKEN ist einer verkehrsberuhigten Straße nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt!
Ein verkehrsberuhigter Bereich (auch Spielstraße) ist gekennzeichnet durch:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen;
- Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen;
- Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.