TischLampe84
Ist Steuerhinterziehung anzeigen eigentlich bei Kenntnisnahme eine Bürgerpflicht oder gibt es da Toleranzen?
Antworten (12)
Das halte ich für eine Ermessensfrage, bei der mich beide Extreme gleichermaßen abstoßen: Seine Nächsten zu bespitzeln und zu verpfeifen ebenso wie eine kalte Gleichgültigkeit gegenüber der massiven Schädigung Dritter an den Tag zu legen. Ich nähere mich dem mal mit einem anderen Beispiel: Im Straßenverkehr würde das bedeuten, dass ich den ständig falsch parkenden Nachbarn zähneknirschend gewähren lassen würde, ihn aber sofort anzeigen würde, wenn er mit drei Promille ins Auto steigen würde: Dann würde meine Abwägung zu Gunsten der Geschädigten ausfallen, also derjenigen, deren Leben er damit gefährdet und deren Unversehrtheit ich durch mein Eingreifen vielleicht erhalten könnte. Nichts zu tun macht einen immer mit verantwortlich, und es nimmt einem niemand ab, individuell zu entscheiden, was man noch mit verantworten kann und was nicht.
@bifu
Vollkommen richtig - aber das ist die moralische Ebene.
Gefragt ist die juristische Seite - und deshalb "nein".
Keine Verpflichtung zur Anzeige, auch nicht nach §138 StGB.
Und deshalb auch keine "Toleranzen".
Vollkommen richtig - aber das ist die moralische Ebene.
Gefragt ist die juristische Seite - und deshalb "nein".
Keine Verpflichtung zur Anzeige, auch nicht nach §138 StGB.
Und deshalb auch keine "Toleranzen".
@alex64:
Was mal wieder zeigt, dass es immer mehr als einen Blickwinkel auf eine Sache gibt! Ich finde, unsere Antworten ergänzen sich prima!
Was mal wieder zeigt, dass es immer mehr als einen Blickwinkel auf eine Sache gibt! Ich finde, unsere Antworten ergänzen sich prima!
bin ich polizist?
waerst du blockwart ( 3.reich ) sollest du es tun.
waerst du papst, wahrscheinlich auch.
waerst du blockwart ( 3.reich ) sollest du es tun.
waerst du papst, wahrscheinlich auch.
Mit Verlaub, starmax - deine Antwort ist in Bezug auf die Frage tatsächlich ziemlich daneben.
Es besteht bei Kenntniserlangung über die Straftat "Steuerhinterziehung" tatsächlich keine legal begründete "Pflicht" (soll heissen, die Nichtanzeige ist eben nicht strafbar) zur Anzeigeerstattung - weder für den Normalbürger noch für einen Bankangestellten .
Der 138 StGB ist da eindeutig; die dort genannten Straftaten abschliessend.
Es besteht bei Kenntniserlangung über die Straftat "Steuerhinterziehung" tatsächlich keine legal begründete "Pflicht" (soll heissen, die Nichtanzeige ist eben nicht strafbar) zur Anzeigeerstattung - weder für den Normalbürger noch für einen Bankangestellten .
Der 138 StGB ist da eindeutig; die dort genannten Straftaten abschliessend.
Die Frage ist ja, woher weißt du es und warum willst Du es anzeigen. Sicher könnte es zu den Bürgerpflichten gehören, allerdings kommt es meiner Meinung anch darauf an, wie hoch der Schaden ist, der dadurch entsteht. Ich wäre generell mit solchen Äußerungen und Verdächtigungen immer vorsichtig.
Ich denke, das ist kein Kavaliersdelikt, und wenn man davon Kenntnis hat und das nicht anzeigt, macht man sich eventuell strafbar. Natürlich ist immer noch die Frage, ob einem das Wissen nachgewiesen werden kann, aber im Zweifelsfall sollte man das zur Anzeige bringen - kann man ja zur Not auch anonym machen...
Die Toleranz gibt es schon allein dadurch, dass du keine wirklich Kenntnis haben kannst. Selbst wenn dir einer davon erzählt, kannst du nciht wissen, ob er nur aufschneidet oder die Wahrheit sagt. Geld ist hier eben doch eine sehr private Sache, in die du keinen Einblick haben kannst.
Es gibt überhaupt keine Verpflichtung für Privatpersonen, irgendwelche Straftaten anzuzeigen.
Dieser hier viel zitierte Paragraph 138 StGB stellt nur die Nichtanzeige GEPLANTER Straftaten selbst unter Strafe.
Ansonsten gibt es für mich sicherlich Leute, die ich anzeigen würde, ohne mit der Wimper zu zucken und welche, bei denen ich es auf keinen Fall machen würde.
Dieser hier viel zitierte Paragraph 138 StGB stellt nur die Nichtanzeige GEPLANTER Straftaten selbst unter Strafe.
Ansonsten gibt es für mich sicherlich Leute, die ich anzeigen würde, ohne mit der Wimper zu zucken und welche, bei denen ich es auf keinen Fall machen würde.