Jahresendabrechnung /Kaution
hallo wir sind nach eigenbedarfskündigung anfang dezember aus unserer wohnung in der wir zwei jahre gewohnt haben ausgezogen und bis heute haben wir weder eine endabrechnung noch unsere kaution zurück erhalten da die alten vermieter einen komplettumbau der alten wohnung planen steht uns die kaution doch in voller höhe zu ..mietrückstände sind nicht vorhanden .
nun die frage wie lange darf sich der alte vermieter mit der endabrechnung und rückzahlung der kaution zeit lassen ?
nun die frage wie lange darf sich der alte vermieter mit der endabrechnung und rückzahlung der kaution zeit lassen ?
Antworten (4)
Das persönliche Gespräch suchen, wenn das nicht wirkt zum Anwalt.
Infos zu den Fristen gibts bei Google.
Infos zu den Fristen gibts bei Google.
AUF KEINEN FALL ZUM ANWALT! die betriebskostenabrechnung kommt im sommer/herbst 2012. der vermieter möchte sich bis dahin absichern, falls dort eine nachzahlung entsteht.
Oh, ich seh grade, das sind ja noch nicht einmal 3 Monate. Da hat der Vermieter noch ein weig Zeit. Wie gesagt, schaut mal nach den Fristen.
Für die Abrechnung der Mietkaution kann sich der Vermieter lt. Rechtsprechung bis zu 6 Monaten Zeit lassen, in Einzelfällen sogar länger. Gehen Sie auch davon aus, dass Ihr Vermieter u.U. selbst noch keine Abrechnungen von Müllabfuhr, Straßenreinigung etc. hat und somit auch die Betriebskostenabrechnung für 2011 noch nicht fertigstellen kann, auch hier sieht die Rechtsprechung bis zu 6 Monaten für die Erstellung vor.