Kann der AG Urlaubstage aus dem Vorjahr streichen, obwohl es bisher keine betriebliche Übung war?
Im Jahr 2014 habe ich sehr wenig Urlaub genommen. Ich hatte noch 20 Urlaubstage aus dem Jahr 2014. Davon habe ich Anfang 2015 7 Tage genommen. Die restlichen 13 Tage Urlaub will mir mein Arbeitgeberr nun streichen.
Die gesetzlichen Regelungen sind mir im groben klar. Mein Problem ist, dass es bisher keine betriebliche Übung (kleine Firma) war, dass die UT verfallen, auch nicht nach dem 31.03. des folge Jahres.
Mich trifft es mit den 13 Tagen am schlimmsten, aber jeder andere AN hat auch noch UT, die dann gestrichen werden müssten.
Mein AG möchte die bisher lockere Regelung verschärfen und hat Anfang 2015 mitgeteilt:: ....bitte nehmt eueren Urlaub im selben Jahr...." das war alles.
Kann man sich dagegen wären, dass sowas rückwirkend passiert?
Die gesetzlichen Regelungen sind mir im groben klar. Mein Problem ist, dass es bisher keine betriebliche Übung (kleine Firma) war, dass die UT verfallen, auch nicht nach dem 31.03. des folge Jahres.
Mich trifft es mit den 13 Tagen am schlimmsten, aber jeder andere AN hat auch noch UT, die dann gestrichen werden müssten.
Mein AG möchte die bisher lockere Regelung verschärfen und hat Anfang 2015 mitgeteilt:: ....bitte nehmt eueren Urlaub im selben Jahr...." das war alles.
Kann man sich dagegen wären, dass sowas rückwirkend passiert?
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