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Gast

Kann der Bußgeldbescheid über die nichtangeklebte Vignette in Deutschland eingezogen werden

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Antworten (5)
bh_roth
Es gibt zwar ein Abkommen der gegenseitigen Amtshilfe zwischen Deutschland und Österreich, aber von deutscher Seite wird oft nichts unternommen, weil die Bestimmungen zur Halterfeststellung völlig unterschiedlich sind. So muss man in Österreich nennen, wer gefahren ist, auch wenn es sich um Familienangehörige handelt. Da dazu in Deutschland niemand gezwungen werden kann, werden viele Bußgeldsachen nicht verfolgt, weil es eine unnötige zusätzliche Belastung der Verkehrsgerichte nach sich ziehen würde.
Und weil die österreichischen Behörden dies wissen, begnügen sie sich oft mit der reinen Halterfeststellung, und schreiben dann den Halter direkt an. Dann gibt es nur bezahlen, oder nicht bezahlen, und nicht mehr nach Österreich fahren (in den nächsten 2 Jahren).
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bh_roth
Korregd!
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Meyerhuber
Woher wisst Ihr, dass es sich um eine österreichische Vignette handelt?
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vonjwd
Ich kapiere nicht, wie es zu dieser Situation überhaupt gekommen sein soll. Die Ösis kontrollieren ja wirklich flächendeckend und ausländische Fahrzeuge werden immer angehalten. Also warum hat er nicht gleich zahlen müssen? Diese Amtshilfegeschichten kommen bei Verstößen wie Tempoüberschreitung usw. vor, aber doch wohl kaum bei Vignetten.
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elfigy
Ich würde zahlen. Wenn das Bußgeld in D eingetrieben wird, kommen nochmal erhebliche Verwaltungskosten drauf. Hier nachlesen.
Ein Tipp noch. Wenn man eine Vignette hat und ab und zu mit verschiedenen Autos einreist, dann klebt man das Pickerl auf eine feste durchsichtige Folie, schneidet sie aus und befestigt sie mit einem durchsichtigen Klebeband. Dann kann man die Vignette in beiden Autos befestigen. Lohnt aber nur bei einer Jahresvignette. Nicht legal, aber man hat ja für die Autobahnnutzung gezahlt und fährt nicht mit zwei Autos gleichzeitig.
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