Kann die Betriebsrente gekürzt werden ??
Hallo zusammen,
Ich werde zum Rentenalter hin eine FESTE Betriebliche Unverfallbarkeitsrente in Höhe von 1.422.30 € bekommen, die Gesetzliche wird grob gerechnet bei ca. 1.750 € liegen. Mein derzeitiges Monatliches Bruttoentgelt liegt nach innerbetrieblichen Berufswechsel bei 2.560€ ( davor 3.500€ ) Ergo läge meine Rente incl. Betriebsrente höher als mein letzter Verdienst, darf Vater Staat hier die Rente kürzen in Form von „ Überversorgung“ ??!!
Ich werde zum Rentenalter hin eine FESTE Betriebliche Unverfallbarkeitsrente in Höhe von 1.422.30 € bekommen, die Gesetzliche wird grob gerechnet bei ca. 1.750 € liegen. Mein derzeitiges Monatliches Bruttoentgelt liegt nach innerbetrieblichen Berufswechsel bei 2.560€ ( davor 3.500€ ) Ergo läge meine Rente incl. Betriebsrente höher als mein letzter Verdienst, darf Vater Staat hier die Rente kürzen in Form von „ Überversorgung“ ??!!
Antworten (1)
Die gesetzliche und die betriebliche Rente werden unabhängig voneinander ermittelt und ausgezahlt. Eine Anrechnung auf die jeweils andere Rente erfolgt im Regelfalle nicht. Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen Teile der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente angerechnet werden können. Fragen Sie hierzu am besten bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers nach! Die gesetzliche Rente allerdings darf nicht gekürzt werden.
Ob die "Unverfallbarkeitsrente" zum Rentenbeginn tatsächlich so hoch ist wie angegeben, sollten Sie ebenfalls prüfen lassen. Sollten Sie nämlich vor der Altersgrenze, die in dem Versorgungswerk festgeschrieben ist, in Rente gehen, kann die Rente wegen des früheren und damit längeren Bezugs gekürzt werden.
Ob die "Unverfallbarkeitsrente" zum Rentenbeginn tatsächlich so hoch ist wie angegeben, sollten Sie ebenfalls prüfen lassen. Sollten Sie nämlich vor der Altersgrenze, die in dem Versorgungswerk festgeschrieben ist, in Rente gehen, kann die Rente wegen des früheren und damit längeren Bezugs gekürzt werden.