Kann ein im Ausland lebender Mensch ("Ausländer") in Deutschland Grundbesitz (Haus/Eigentumswohnung) rechtmäßig erwerben und hier von seinen Verwandten verwalten lassen?
Ein iranischer (Groß)Vater möchte in der BRD für Tochter und EnkelKinder ein Haus erwerben, welches zunächst noch auf seinen Namen laufen soll.
Es wurde auch daran gedacht, eine Firma zu gründen und DIESE das Haus kaufen zu lassen, damit der Eigentümer ( der iranische Grossvater ) so anstelle eines sonst nur mühsam zu erwerbenden Touristenvisums mittels eines Geschäftsvisums hier zum Zwecke des Besuches und ggf. Zukauf weiterer Objekte - peu-a-peu - einreisen darf.
Es wurde auch daran gedacht, eine Firma zu gründen und DIESE das Haus kaufen zu lassen, damit der Eigentümer ( der iranische Grossvater ) so anstelle eines sonst nur mühsam zu erwerbenden Touristenvisums mittels eines Geschäftsvisums hier zum Zwecke des Besuches und ggf. Zukauf weiterer Objekte - peu-a-peu - einreisen darf.
Antworten (2)
Mich gruselt's: Wie kann denn jemand "peu-a-peu" einreisen? Heute die Hand, morgen der Arm, übermorgen der Kopf? Letzteren behalte bitte lieber auf den Schultern. Ich kenne keine Rechtsvorschrift, die den Erwerb von Grundbesitz oder Immobilien in Deutschland hinsichtlich der Staatsangehörigkeit des Erwerbers einschränke würde. Vielleicht hilft dir der folgende Artikel zusätzlich weiter.