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Gast

Kann i h gegen das Urteil des Gerichtes wo ich als Zeuge/ geschädigter eingeladen wurde ?

Ich wurde als Zeuge vom Amtsgericht starnberg eingeladen worden.
Ich bin aber auch geschädigter. Das ich mich nicht deutlich äußern konnte, wurden die Täter freigesprochen. Das geri ht hat aber keine Beweismitteln in Betracht gezogen, und die Täter freigesprochen. Kann ich gegen das Urteil Einspruch legen? Weil ich glaube das dass Gericht nicht daran interessiert war die Täter zu verurteilen? I h bin türkischer Staatsbürger.
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Antworten (1)
wiki01
@ing793: Wenn aber der Geschädigte / Zeuge gleichzeitig Nebenkläger ist, kann er auch beim Strafprozess Rechtsmittel einlegen. Die Zulassung einer Nebenklage muss beantragt werden, der zuständige Richter entscheidet über die Zulassung.
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