Darf ein Richter mich fragen, wieso ich Frührentner bin?
Darf ein Richter mich als geladenen Zeugen in einem Betrugsverfahren fragen, aus welchen gesundheitlichen Gründen ich Frührentner bin?
Antworten (4)
Wenn es für das Verfahren bzw. die Urteilsfindung notwendig ist, ja.
Mann muss ja nicht jedes noch so kleine Detail offenbaren. Es reicht völlig aus, wenn man z. B. sagt: "Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall und bin seitdem Frührentner" oder "Der Stress auf der Arbeit hat mich krank gemacht".
Niemand will es wissen, dass Du 3 Wochen im künstlichen Koma gelegen hat oder dass Du Dir morgens erst einmal die Seele aus dem Leib gekotzt hast.
Mann muss ja nicht jedes noch so kleine Detail offenbaren. Es reicht völlig aus, wenn man z. B. sagt: "Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall und bin seitdem Frührentner" oder "Der Stress auf der Arbeit hat mich krank gemacht".
Niemand will es wissen, dass Du 3 Wochen im künstlichen Koma gelegen hat oder dass Du Dir morgens erst einmal die Seele aus dem Leib gekotzt hast.
Bei einem Betrugsverfahren fällt es mir schwer auf einen möglichen Grund zu kommen. In anderen Fällen komme ich da leichter auf eine Idee. Den Zeuge eines Verkehrsunfalls, der aussagt Fahrer A wäre bei Rot über die Ampel gefahren, wird unglaubwürdig, wenn er aufgrund eine starken Sehschwäche Frührentner ist.
Aber du kannst dir sicher sein, der Richter ist nicht neugierig und will nicht nur mehr über dein Leben erfahren, der will mit seinen Fragen die Zuverlässigkeit deiner Aussage einstufen. Dazu darf er alle Fragen stellen, die ihm sinnvoll erscheinen.
Aber du kannst dir sicher sein, der Richter ist nicht neugierig und will nicht nur mehr über dein Leben erfahren, der will mit seinen Fragen die Zuverlässigkeit deiner Aussage einstufen. Dazu darf er alle Fragen stellen, die ihm sinnvoll erscheinen.
Ja, das darf der Richter. Er hat nämlich auch zu bewerten, welches Gewicht einer Zeugenaussage beizumessen ist.
Gesundheitliche Gründe können daher für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage durchaus eine Rolle spielen, wie z.B. bei einer psychischen Störung, die zur Frühverrentung geführt hat.
Gesundheitliche Gründe können daher für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage durchaus eine Rolle spielen, wie z.B. bei einer psychischen Störung, die zur Frühverrentung geführt hat.