Mar24HH
Muss man das Ableseprotokoll eines Kontrolleurs unterschreiben auch wenn man als Laie gar nicht sicher ist ob die Werte stimmen?
Antworten (4)
Du bestätigst doch nur, dass der im Protokoll eingetragene Wert dem auf der Zähluhr entspricht - und das kannst du auch als Laie überprüfen. Stimmen muss die Zählernummer und der abgelesene Wert. Beides findest du auf dem Zähler verzeichnet. Wenn du Hilfe brauchst, wo du diese Angaben findest und wie du sie abliest, google nach Wasserzähler ablesen oder Stromzähler ablesen oder Gaszähler… du weißt schon. Oft haben sogar deine Versorgungsanbieter einfache Anleitungen auf ihrer HP - hier bei uns ist das jedenfalls so. Babyeinfach!
Äh, wie wäre es, wenn Du die Werte im Protokoll einfach mit den Werten auf dem Zähler vergleichst? Das kannst Du. Ganz bestimmt.
Du kannst dir ja erklären lassen, wie er auf die Zahl kommt. Aber wenn du den Verdacht hast, das der Kontrolleur geschlampt hat, was aber schon ein starkes Stück wäre, dann kannsst du die Unterschrift verweigern. Dann musst du aber auch direkt einen Schritt weitergehen und Beschwerde einlegen.
Du kannst Dir die Werte doch zeigen bzw. erläutern lassen. Die meisten Ablesegeräte sind ohnehin digital, so dass Du die Werte vergleichen kannst. Eine Unterschrift musst Du meiner Meinung nach sowieso geben. Diese dient als Nachweis, dass der Kontrolleuer/Ableser wirklich in deiner Wohnung war.