Levin Bauer
Kann ich eine Erbschaft übertragen, ohne, dass sie verfällt bzw. an die falsche Person kommt?
Eine Erbschaft kann man annehmen oder ausschlagen- das weiss ich, jedoch wenn ich sie einfach z. B. auf meine Kinder übertragen will, weiss ich nicht, wie ich das tun kann.
Antworten (4)
Ich nehme an, es geht um einen Anteil eines Erbes, dass Du geerbt hast. Ein Erbe kann über seinen Erbteil relativ frei verfügen, z. B. diesen abtreten oder veräußern. Hierbei haben die anderen Miterben ein Vorkaufsrecht.
Falls es darum geht, dass Du Dein Vermögen nur an bestimmte Erben übertragen willst, so ist dies nur eingeschränkt möglich, da bestimmte Personen eine Pflichtteilanspruch haben. Dies kannst Du jedoch umgehen, indem Du das Erbe vor dem Tod überträgst, z. B. durch Schenkung.
Falls es darum geht, dass Du Dein Vermögen nur an bestimmte Erben übertragen willst, so ist dies nur eingeschränkt möglich, da bestimmte Personen eine Pflichtteilanspruch haben. Dies kannst Du jedoch umgehen, indem Du das Erbe vor dem Tod überträgst, z. B. durch Schenkung.
Hallo,
nimm das Erbe einfach an, dann ist es deins und das kannst du auch deinen Kindern schenken. Aber grad bei einer Immobilie z.B. geht das nich so einfach und kommt auch drauf an, ob deine Kinder minderjährig sind oder erwachsen und das wollen. Ich würd dir empfehlen, einen Anwalt zu fragen, oder, wenns um eine Immobilie geht, gleich einen Notar vor Ort.
nimm das Erbe einfach an, dann ist es deins und das kannst du auch deinen Kindern schenken. Aber grad bei einer Immobilie z.B. geht das nich so einfach und kommt auch drauf an, ob deine Kinder minderjährig sind oder erwachsen und das wollen. Ich würd dir empfehlen, einen Anwalt zu fragen, oder, wenns um eine Immobilie geht, gleich einen Notar vor Ort.
Also da wäre ich an Deiner Stelle echt vorsichtig. Erbschaftssachen sind nämlich eine Sache für sich. Da gehört ein Fachmann her. Am besten gehst du zu einem Notar und läßt dich beraten. Der kann dann auch alles schriftlich beglaubigen und daran ist dann nix mehr zu rütteln. Er kostet zwar auch nicht wenig Geld, aber dafür hast Du ein sicheres Gefühl.
Wenn es sich um eine Erbschaft handelt, in welcher du der Begünstigte bist, kannst du, um die erbschaft an deine Kinder zu übertragen, diese nur ausschlagen. Leider kann man eine Erbschaft nicht einfach weiterreichen. Um alles ordnungsgemäß zu erledigen, benötigst du die Hilfe eines Rechtsanwalts/ Notar.