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Gast

Kann ich in meiner Mietwohnung das Schloß von der Eingangstür austauschen?

Mein Vermieter wohnt im selben Haus und hat einen Schlüssel behalten. Ich will niemanden was unterstellen, aber wohl ist mir dabei nicht.
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Antworten (5)
Bester
Bitte ihn um Herausgabe des Schlüssels; wenn er ablehnt, hast Du das Recht, das Schloß zu tauschen.
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PorterC
Definiere ''Eingangstür''.Hauseingang oder Wohnungseingangstür ? Ersteres nein, letzteres ja.
Zitat''Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel "für alle Fälle" zurückbehalten (AG Tecklenburg WM 91, 579: AG Ellwangen WM 91, 340), es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet. Betritt der Vermieter mit einem Zweitschlüssel unberechtigterweise die Wohnung, kann der Mieter fristlos kündigen (LG Berlin WM 99, 332; AG Heidelberg WM 78, 69). Selbst wenn der Vermieter im Einverständnis mit dem Mieter einen Schlüssel für die Wohnung be/ erhält, darf er die Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne dessen Willen nicht betreten. Andernfalls begeht der Vermieter Hausfriedensbruch. Hat der Mieter den Verdacht, dass der Vermieter während seiner Abwesenheit die Wohnung aufsucht, darf er die Tür insbesondere sichern und zum Beispiel ein Steckschloss einbauen (LG KasselWM 53, 103). '' Ende. War das Beste was ich dazu gefunden habe.
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PorterC
Umgekehrt natürlich..Hauseingang ja ..Wohnungseingang nein.
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Bester
Hier das Urteil: Amtsgericht Köln (Aktenzeichen: 217C483/93). Demnach darf der Mieter, wenn er nicht in den Besitz sämtlicher Schlüssel gelangt, sogar das Schloss auswechseln lassen - auf Kosten des Vermieters.
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Dorfdepp
Du kannst ein neues Schloss einbauen und bei Auszug wieder das alte einsetzen. Dann brauchst du dem Vermieter nicht auf die Füße zu treten. Wenn der Vermieter nicht versucht, heimlich in die Wohnung zu gelangen, merkt er das gar nicht, anderenfalls glaube ich nicht, dass er sich beschweren würde.
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