Antworten (9)
Schau noch mal genau auf dem Schrieb vom Arbeitsamt nach: Ist da eine Rechtsfolgebelehrung dabei?
Das dürfte nämlich sehr wahrscheinlich sein, dass da so was steht wie wenn Sie xx ohne Grund yy ablehnen, dann ......
Das dürfte nämlich sehr wahrscheinlich sein, dass da so was steht wie wenn Sie xx ohne Grund yy ablehnen, dann ......
Leider nein!!
Mann kann aber ein bisschen von sich aus "nachhelfen" um diese Stelle oder eine Fortbildung nicht zu bekommen. Hat bis jetzt immer funktioniert... War pünktlich, ehrlich und stets interessiert. You know!!
Mann kann aber ein bisschen von sich aus "nachhelfen" um diese Stelle oder eine Fortbildung nicht zu bekommen. Hat bis jetzt immer funktioniert... War pünktlich, ehrlich und stets interessiert. You know!!
Ehrliche Antwort, liebe(r) eivenhh??
Faule Sau.
Ich hoffe, die Arge kürzt dir die Hilfe, die dir die Allgemeinheit gewährt, auf das zum nackten Überleben notwendige, damit du irgendwann deinen müden Arsch in die Gänge bekommst.
Ansonsten - KEINE frohen Weihnachten. Nicht von mir.
Faule Sau.
Ich hoffe, die Arge kürzt dir die Hilfe, die dir die Allgemeinheit gewährt, auf das zum nackten Überleben notwendige, damit du irgendwann deinen müden Arsch in die Gänge bekommst.
Ansonsten - KEINE frohen Weihnachten. Nicht von mir.
Nun mal halblang. Der Fragesteller hat vom Arbeitsamt gesprochen - das ist heute die Bundesagentur für Arbeit. Und hat hat der Arbeitslose durchaus noch die Möglichkeit, abzulehnen, wenn nichts anders vereinbart wurde. Bei ALG-II-Empfängern (Umgangssprachlich: Hartz-4er) sieht die Sache anders aus: Wenn er ohne Begründung seinen Pflichen nicht nachkommt, hann das Jobcenter ihm die Bezüge kürzen.
Ganz ohne Begründung kann man ein Stellenangebot nicht ablehnen. Das hat immer eine Sanktion zur Folge. Es muss schon eine nachvollziehbare, berechtigte Begründung sein, weshalb man ein Stellenangebot kategorisch ablehnt. Ebenfalls ist es mehr als unratsam (wird allerdings noch immer wieder gerne mal gemacht) im angetrunkenen oder völlig ungepflegten Zustand bei potentiellen Stellenanbieter zu erscheinen, in der Hoffnung, man wird doch nicht genommen. Das geht meistens ziemlich schlecht aus, denn der, bei dem man sich vorstellt, ist genauso verpflichtet, dem Arbeitsamt gegenüber Rechenschaft abzulegen, warum er einen Bewerber abgelehnt hat.
Ganz und gar ohne Begründung, ein Stellenangebot abzulehnen das man vom Arbeitsamt vermittelt bekommen hat, ist zwar möglich, aber wird nicht ohne Sanktionen, wie z. B. Kürzen der Bezüge, bleiben. Man ist verpflichtet, auch Stellen anzunehmen, die unter der eigentlichen Qualifikation liegen.
Man "kann" dies theoretisch schon, allerdings muss man dann mit den entsprechenden Sanktionen wie Kürzung oder Streichung der Transferleistungen der Solidargemeinschaft rechnen. Es ist also nicht ohne Weiteres möglich, ein Arbeitsangebot nach Gutdünken zurückzuweisen. Ziel der Unterstützung durch den Staat ist es seit den Hartz-Reformen auch, die Entgeltbezieher zur Arbeit anzuhalten, sodass die Sozialsysteme entlastet werden. Nur aus medizinischen Gründen kann ein Arbeitsangebot (begründet) abgelehnt werden, dazu benötigt man ein entsprechendes Attest.