Kann man eine unberechtigte Abmahnung abstreiten und durch Beweise dem Vermieter die Abmahnung rückwirkend aufheben lassen?
Bezüglich nicht vorhandenem Lärm habe ich eine Abmahnung bekommen. Jedoch war ich gar nicht zuhause, somit kann diese nicht berechtigt sein - möglicherweise rausekeln aus der Wohnung?
Antworten (8)
Wie immer hilft: Miteinander reden.
Es ist nicht so, wie in einem Arbeitsverhältnis, ein Vermieter führt keine förmliche Personalakte, insofern kann man auch eine Abmahnung (anders, als in einem Arbeitsverhältnis) nicht "aufheben lassen".
Ich würde in freundlichem Ton antworten, um das Missverständnis aus der Welt zu räumen.
Es ist nicht so, wie in einem Arbeitsverhältnis, ein Vermieter führt keine förmliche Personalakte, insofern kann man auch eine Abmahnung (anders, als in einem Arbeitsverhältnis) nicht "aufheben lassen".
Ich würde in freundlichem Ton antworten, um das Missverständnis aus der Welt zu räumen.