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Gast

Kann man eine unberechtigte Abmahnung abstreiten und durch Beweise dem Vermieter die Abmahnung rückwirkend aufheben lassen?

Bezüglich nicht vorhandenem Lärm habe ich eine Abmahnung bekommen. Jedoch war ich gar nicht zuhause, somit kann diese nicht berechtigt sein - möglicherweise rausekeln aus der Wohnung?
Frage beantworten Frage Nummer 3000058031 Frage melden

Antworten (8)
machine
Wir stehen alle zu Dir, Du schaffst das!
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machine
Moin bh.
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bh_roth
Salve, güldener!
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machine
Dazu sag ich jetzt mal besser nichts.
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machine
Check Skype. Die Nachricht ist ernsthaft, die Anhänge nicht.
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Matthew
Wie immer hilft: Miteinander reden.
Es ist nicht so, wie in einem Arbeitsverhältnis, ein Vermieter führt keine förmliche Personalakte, insofern kann man auch eine Abmahnung (anders, als in einem Arbeitsverhältnis) nicht "aufheben lassen".
Ich würde in freundlichem Ton antworten, um das Missverständnis aus der Welt zu räumen.
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machine
Amen.
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