Antworten (4)
Ohne Anspruch auf Richtigkeit: Ist die neue Kündigungsfrist zu deinem Nachteil, kann er das nur in Form einer Änderungskündigung. Das heißt, er kündigt deinen alten Arbeitsvertrag fristgerecht und bietet dir gleichzeitig einen neuen zu anderen Konditionen an. Akzeptierst du ihn nicht, bist du deinen Job los.
Die Änderung der Kündigungsfrist ist die Änderung eines Vertragsbestandteiles des Vertrages, der zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber besteht. Aus diesem Grund muss eine Änderungskündigung durchgeführt werden. Das heißt, dass Ihr Arbeitgeber den alten Vertrag kündigen muss und Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag anbietet. Solange die Kündigungsfrist auch weiterhin dem geltenden Recht entspricht, darf er diese ändern, wenn Sie zustimmen. Stimmen Sie nicht zu, dann bleibt der bestehende Vertrag bestehen und es wird die Änderungskündigung wirksam. Das kann bedeuten, dass der Arbeitsplatz verloren geht. Genaue Informationen finden Sie hier: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-aenderungskuendigung.htm
Nein das darf er nicht einfach so,es sei denn es gibt einen neuen Arbeitsvertrag denen Sie zustimmen müssen.
Ein Vertrag ist immer Bindend,an denen sich Unterzeichner und Schreiber unbedingt halten müssen.
Sollte es anders kommen, gibt es eine Vertragsänderung denen auch beide Parteien,unterzeichnen müssen.
Eine Vorsetzung neuer Regeln ist Vertragswiedrig, und man kann dagegen klagen.
Ein Vertrag ist immer Bindend,an denen sich Unterzeichner und Schreiber unbedingt halten müssen.
Sollte es anders kommen, gibt es eine Vertragsänderung denen auch beide Parteien,unterzeichnen müssen.
Eine Vorsetzung neuer Regeln ist Vertragswiedrig, und man kann dagegen klagen.