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Gast

Mietvertrag Kündigen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Wohne in einer Wohnung welches eine Mietbindung von 2 Jahren hat laut Vertrag. in dem Zeitraum wo ich hier Wohne hatte ich einen Wasserschaden der erst nach 7 Monaten behoben wurde, allerdings eine 100% Mietminderung hatte. Weiter ist das Wohnen in der Anlage aufgrund der Mitmieter erschwert. Jetzt ist die frage, kann ich das Mietverhältnis früher Kündigen wenn eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen einen der Mitmieter läuft/lief und ich mich durch diesen Bedroht fühle??
Mit freundlichen Grüßen
Frage beantworten Frage Nummer 3000093120 Frage melden

Antworten (1)
Rentier_BV
Nach Studium deines Mietvertrages und der Daten des Wasserschadens bin ich zu folgender Erkenntnis gekommen:

Alle Wohnungen um deine Wohnung werden binnen 3 Tagen geräumt.
Der Wasserschaden wird umgehend repariert, die daraus folgenden Schönheitsreparaturen werden als Ganz Renovierung ausgeführt.
Der Fragliche Nachbar wird umgehend in "Verbeugehaft" genommen.
Zum Wiedereinzug wird deine Miete um 30% für drei Jahre gekürzt.
Für das gesparte Geld musst du allerdings einen Deutschkurs für Honks belegen.
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