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Gast

Kann Rundfunkbeitrag vom Ehepaar 2mal verlangt werden?

Der Ehemann ist im neuen Haus (sogenanntes Altenteilerhaus auf Bauernhof) gemeldet. Ehefrau ist aus alter Zeit noch in dem für v. Kreisverwaltung für unbewohnbar erklärten Bauernhof gemeldet. (Kann aufgrund von Krankheit nicht persönlich (wird verlangt) im Amt erscheinen) Dieses 2. Haus hat 2020 eine neue zusätzliche Beitragsnummer erhalten. Widersprüche/Abmeldungen werden in den Internetformularen mit angehängten Beweisurkunden nicht beachtet, bzw. mit vorgefertigten Antworten abgelehnt. Auch telefonisch wird die Sachlage zwar anerkannt, jedoch wird weiter zwangsvollstreckt, zuletzt sogar i.H.v. 1100,00€ für ca. 50 Monate.
Frage beantworten Frage Nummer 3000294878 Frage melden

Antworten (3)
dschinn
Hier kommt ja einiges zusammen:

Ein von der Kreisverwaltung für unbewohnbar erklärter Bauernhof.
Eine Erscheinungsaufforderung vom Amt. (Wegen Rundfunk?)
Eine Zwangsvollstreckung für rückständige Rundfunkbeiträge.

Kann Rundfunkbeitrag vom Ehepaar 2mal verlangt werden?

Ja, siehste doch!
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Vandit
2 unterschiedliche Wohnadressen, 2 Beitragszahler. Ist doch eigentlich recht einfach.

Wenn es bereits bei der Zwangsvollstreckung angekommen ist, erübrigt sich ohnehin jede Frage, ob das rechtens ist.
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Skorti
@dschinn, nee. Die "Erscheinungsaufforderung" vom Amt ist nicht wegen Rundfunk, sondern wegen Wohnsitzänderung. Ist aber Unsinn. Die Änderung eines Wohnsitzes, Ab- oder Anmeldung ist durchaus auch mit einer Vollmacht möglich.
Das wäre bei einem nicht konstruierten Fall auch gleichzeitig mit dem Ehemann erfolgt.

Sollte tatsächlich jemand zu intelligent gewesen sein, um sich rechtzeitig umzumelden oder es bewusst auf eine Konfrontation mit dem Beitragsservice angelegt haben, dann ist eine Lehrgebühr in angemessener Höhe doch auch passend.
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