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Gast

kann Vermieter einen Balkon mit in die Quadtratmeter der Wohnung verrechnen?

Hallo zusammen,
ich wohne in einer Dachgeschoßwohnung von insgesamt 52 qm. Nun hat meine Vermieterin die Quadtratmeterzahl auf 75 qm erhöht, mit der Begründung.

Sie dürfte den Balkon der ca 20 qm hat, mit in die Kaltmiete einbeziehen.

Darf sie das rein rechtlich....?
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Antworten (2)
hphersel
Starmax hat insoweit Recht, als der Balkon zur Hälfte (!!!) eingerechnet werden darf. Inwieweit die Änderung der Fläche im Vertrag zulässig ist, ist eine andere Frage: Wird irgend etwas nach Fläche berechnet? Die Miete, ein Anteil der Nebenkosten? Wenn diese im Mietertrag laut Fläche berechnet werden (beispielsweise: "Die Miete beträgt 8 Euro pro Quadratmeter" oder "der Allgemeine Stromverbrauch im Haus für Treppenhaus etc wird auf die Mieter im Verhötlnis der Wohnungsgrößen umgelegt"), dann solltest Du Dir einen Anwalt für Mietrecht suchen, denn die Änderung ist zumindest inhaltlich falsch. Wenn aber die Miete etc pauschal angegeben sind (Die Miete für die 52 qm große Wohnung beträgt 500 Euro), ist die Änderung der Fläche irrelevant.
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Volvici
Die Hälfte eines Balkons darf zur Wohnfläche hinzugezählt werden.
Ebenso ist es bei Schrägen: bis zu einer bestimmten Höhe zählt nur die Hälfte der Grundfläche unterhalb der Schräge als Wohnfläche.
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