Nils Huber
Kennt sich jemand aus mit Kündigung im Krankheitsfall? Woher kann ich als Arbeitnehmer kostenlose Beratung zum Thema erhalten?
Antworten (4)
der arbeitgeber darf auch im krankheitsfall kündigen, er darf das sogar als grund benennen. bevor er die kündigung ausspricht, muss er aber ein gespräch anbieten, in dem die wiedereingliederung geklärt werden muss. rechtshilfe findest du u. a. beim betriebsrat.
Hey, also während der Zeit die Du krank bist, kann man Dir, solange Du einen gelben Schein hast und nicht in der Disco etc. gesehen wirst, nicht kündigen - allerdings ist es so, dass man Dir nach der Krankheitszeit kündigen kann - wenn Du zuviel fehlst. Beratung gibt's beim Arbeitsamt.
Hallo Nils Huber,
die Antwort von Jonas Krause ist ein leider weit verbreiteter Irrtum. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt keinesfalls vor einer Kündigung.
Ich hoffe mal, dass Du nicht am falschen Ende (nämlich bei den Mitgliedsbeiträgen) gespart hast und Mitglied in der für Dich zuständigen Gewerkschaft bist. Dort bekommst Du dann kostenlose Beratung und wirst nötigenfalls auch bei einem Arbeitsgerichtsverfahren vertreten.
die Antwort von Jonas Krause ist ein leider weit verbreiteter Irrtum. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt keinesfalls vor einer Kündigung.
Ich hoffe mal, dass Du nicht am falschen Ende (nämlich bei den Mitgliedsbeiträgen) gespart hast und Mitglied in der für Dich zuständigen Gewerkschaft bist. Dort bekommst Du dann kostenlose Beratung und wirst nötigenfalls auch bei einem Arbeitsgerichtsverfahren vertreten.