Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag
Hallo, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf geringfügiger Basis. Bis jetzt hatte ich 4 Std pro Woche an einem Arbeitstag zu arbeiten. Jetzt wollte ich auf 7 Std pro Woche erhöhen. Dazu bekam ich jetzt einen Änderungsvertrag in dem 2 Punkte stehen die ich nicht verstehe. Ich hoffe dass mir da jemand helfen kann. :-)
1. Die Ausschlussfrist, in der beiderseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind, gilt nicht für den Anspruch des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn.
2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich das beiderseitige Recht zur Kündigung auch während des Befristungszeitraumes.
Den ersten Punkt verstehe ich überhaupt nicht und den 2. Punkt aus dem Grund nicht, weil ich ja keinen befristeten sondern seit einigen Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe.
Danke schon mal im voraus
1. Die Ausschlussfrist, in der beiderseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind, gilt nicht für den Anspruch des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn.
2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich das beiderseitige Recht zur Kündigung auch während des Befristungszeitraumes.
Den ersten Punkt verstehe ich überhaupt nicht und den 2. Punkt aus dem Grund nicht, weil ich ja keinen befristeten sondern seit einigen Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe.
Danke schon mal im voraus
Antworten (1)
1. Die üblichen Ausschlussfristen gelten nicht für Ansprüche aus dem Mindestlohngesetz. Das muss ausdrücklich erwähnt werden. Dieser Passus ist gut so.
2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung innerhalb eines befristeten Arbeitsvertrages muss ausdrücklich vereinbart werden. Allerdings ist das dann unsinnig, wenn der (neue)Vertrag überhaupt nicht befristet ist, das geht aus Ihrer Fragestellung nicht klar hervor. Wenn der Vertrag unbefristet ist, können Sie m.E. diesen Satz ignorieren.
Ist die Erhöhung des Beschäftigungsumfangs denn in einen neuen befristeten Arbeitsvertrag gepackt worden? Dann wäre grundsätzlich die Zulässigkeit dieser Befristung zu prüfen, aber das war ja nicht Teil Ihrer Fragestellung.
2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung innerhalb eines befristeten Arbeitsvertrages muss ausdrücklich vereinbart werden. Allerdings ist das dann unsinnig, wenn der (neue)Vertrag überhaupt nicht befristet ist, das geht aus Ihrer Fragestellung nicht klar hervor. Wenn der Vertrag unbefristet ist, können Sie m.E. diesen Satz ignorieren.
Ist die Erhöhung des Beschäftigungsumfangs denn in einen neuen befristeten Arbeitsvertrag gepackt worden? Dann wäre grundsätzlich die Zulässigkeit dieser Befristung zu prüfen, aber das war ja nicht Teil Ihrer Fragestellung.