Frage stellen
Gast

Kirchensteuer bei Ehepaar Arbeitnehmer und Rentnerin

Hallo zusammen,
da ich online nichts finden konnte, wende ich mich mit meiner Frage an sie/euch.
Ich bin vollberufstätiger Arbeitnehmer, meiner Frau bezieht seit Oktober diesen
Jahres eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von ca. 900 €.
Bei dieser Bruttorente fällt wohl keine Einkommenssteuer und somit auch keine
Kirchensteuer an.
Wie gestaltet es sich nun wenn ich mich entschließen würde aus der Kirche aus-
zutreten ?
Würde die Kirch dann von meiner Frau das "besondere Kirchgeld" erheben oder
wird das getrennt betrachtet ?
Danke für Tipps und eventuelle Lektüre.
Gruß
Frage beantworten Frage Nummer 3000276890 Frage melden

Antworten (2)
Deho
Ihr werdet als Ehepaar doch wohl gemeinsam veranlagt. Ich kann die Frage zwar nicht beantworten, aber dafür einen heißen Tipp geben: Einfach beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Nach meinen Erfahrungen wird man da freundlich behandelt, und kosten tut es auch nichts.
Melden
ingSND
1. Schritt: Summe der Einkünfte abzüglich Werbungskosten wird für beide getrennt ermittelt
2. Schritt: die Einkommen werden zusammengezogen und die Sonderausgaben abgezogen (z.B. Sozialversicherungsbeiträge u.ä.
3. Schritt: daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen und dann nach dem Splittingtarif die tarifliche Einkommensteuer
4. Schritt: davon werden jetzt noch Handwerker- und haushaltsnahe Leistungen angezogen
=> voilà: die Einkommensteuer
5. Schritt: die Einkommensteuer wird auf Euch beide aufgeteilt im Verhältnis der unter 1) ermittelten getrennten Einkommen
6. Schritt: auf den Anteil Deiner Frau wird die Kirchensteuer erhoben (z.B. bei rk in NRW: 9%)
Sobald Ihr also grundsätzlich mit dem gemeinsamen Einkommen Steuern bezahlt, zahlt Deine Frau auch Kirchensteuer.
Melden