Kirchensteuer bei Ehepaar Arbeitnehmer und Rentnerin
Hallo zusammen,
da ich online nichts finden konnte, wende ich mich mit meiner Frage an sie/euch.
Ich bin vollberufstätiger Arbeitnehmer, meiner Frau bezieht seit Oktober diesen
Jahres eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von ca. 900 €.
Bei dieser Bruttorente fällt wohl keine Einkommenssteuer und somit auch keine
Kirchensteuer an.
Wie gestaltet es sich nun wenn ich mich entschließen würde aus der Kirche aus-
zutreten ?
Würde die Kirch dann von meiner Frau das "besondere Kirchgeld" erheben oder
wird das getrennt betrachtet ?
Danke für Tipps und eventuelle Lektüre.
Gruß
da ich online nichts finden konnte, wende ich mich mit meiner Frage an sie/euch.
Ich bin vollberufstätiger Arbeitnehmer, meiner Frau bezieht seit Oktober diesen
Jahres eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von ca. 900 €.
Bei dieser Bruttorente fällt wohl keine Einkommenssteuer und somit auch keine
Kirchensteuer an.
Wie gestaltet es sich nun wenn ich mich entschließen würde aus der Kirche aus-
zutreten ?
Würde die Kirch dann von meiner Frau das "besondere Kirchgeld" erheben oder
wird das getrennt betrachtet ?
Danke für Tipps und eventuelle Lektüre.
Gruß
Antworten (2)
Ihr werdet als Ehepaar doch wohl gemeinsam veranlagt. Ich kann die Frage zwar nicht beantworten, aber dafür einen heißen Tipp geben: Einfach beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Nach meinen Erfahrungen wird man da freundlich behandelt, und kosten tut es auch nichts.
1. Schritt: Summe der Einkünfte abzüglich Werbungskosten wird für beide getrennt ermittelt
2. Schritt: die Einkommen werden zusammengezogen und die Sonderausgaben abgezogen (z.B. Sozialversicherungsbeiträge u.ä.
3. Schritt: daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen und dann nach dem Splittingtarif die tarifliche Einkommensteuer
4. Schritt: davon werden jetzt noch Handwerker- und haushaltsnahe Leistungen angezogen
=> voilà: die Einkommensteuer
5. Schritt: die Einkommensteuer wird auf Euch beide aufgeteilt im Verhältnis der unter 1) ermittelten getrennten Einkommen
6. Schritt: auf den Anteil Deiner Frau wird die Kirchensteuer erhoben (z.B. bei rk in NRW: 9%)
Sobald Ihr also grundsätzlich mit dem gemeinsamen Einkommen Steuern bezahlt, zahlt Deine Frau auch Kirchensteuer.
2. Schritt: die Einkommen werden zusammengezogen und die Sonderausgaben abgezogen (z.B. Sozialversicherungsbeiträge u.ä.
3. Schritt: daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen und dann nach dem Splittingtarif die tarifliche Einkommensteuer
4. Schritt: davon werden jetzt noch Handwerker- und haushaltsnahe Leistungen angezogen
=> voilà: die Einkommensteuer
5. Schritt: die Einkommensteuer wird auf Euch beide aufgeteilt im Verhältnis der unter 1) ermittelten getrennten Einkommen
6. Schritt: auf den Anteil Deiner Frau wird die Kirchensteuer erhoben (z.B. bei rk in NRW: 9%)
Sobald Ihr also grundsätzlich mit dem gemeinsamen Einkommen Steuern bezahlt, zahlt Deine Frau auch Kirchensteuer.