Kirchensteuer wenn Elternteil Bürgergeld bezieht
Hallo ich bin 15 jahre alt und habe mich gefragt wie viel Kirchensteuer meine Eltern als Bürgergeld Empfänger zahlen müssten wenn ich in die kirche eintrete
Antworten (2)
In der Steuererklärung wird nach der Kirchenzugehörigkeit des Steuerzahlers gefragt, dazu nach der des zusammenveranlagten Ehepartners. Nach der von Kindern wird nicht gefragt.
Würden Deine Eltern Steuern bezahlen, müssten sie nur für sich selber Kirchensteuer abführen, nicht für Dich.
Da Deine Eltern keine Steuern bezahlen, fällt auch das weg.
Für Jugendliche ist Kirche (zumindest der Teil, der Kirchensteuern einziehen lässt) Kostenlos.
Würden Deine Eltern Steuern bezahlen, müssten sie nur für sich selber Kirchensteuer abführen, nicht für Dich.
Da Deine Eltern keine Steuern bezahlen, fällt auch das weg.
Für Jugendliche ist Kirche (zumindest der Teil, der Kirchensteuern einziehen lässt) Kostenlos.
Die Kirchensteuer wird prozentual von der zu zahlenden Steuer berechnet. Die zu zahlende Steuer hängt zwar auch von der Anzahl der Kinder ab, aber der prozentuale Anteil der Kirchensteuer erhöht sich nicht.
Wenn die Eltern ausschließlich vom Bürgergeld leben, werden sie sicher keine Steuer zahlen und somit auch keine Kirchensteuer abführen. Selbst wenn das Bürgergeld nur zum Aufstocken bezogen wird, dürfte das Einkommen meistens unter dem steuerpflichtigen Betrag liegen.
(Drei mal Null bleibt Null)
Wenn die Eltern ausschließlich vom Bürgergeld leben, werden sie sicher keine Steuer zahlen und somit auch keine Kirchensteuer abführen. Selbst wenn das Bürgergeld nur zum Aufstocken bezogen wird, dürfte das Einkommen meistens unter dem steuerpflichtigen Betrag liegen.
(Drei mal Null bleibt Null)