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Du kannst nach Bayern oder BaWü ziehen, dort beträgt die Kirchensteuer nur 8 % von der Einkommensteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Oder du wechselst zu einer Kirche, die keine Kirchensteuer bekommt: Liste der Kirchen. Oder du verdienst einfach weniger. Aber das ist, glaube ich, nicht Sinn der Sache ;-). Mein Tipp: Trete aus und spende das gesparte Geld einer wohltätigen Organisation anstatt mit deinem Geld die überhöhten Gehälter der Priester, Bischöfe und Kardinäle zu bezahlen. Und überhaupt ist die Kirche eh schon reich genug.
@TKKG: Was redest du denn da schon wieder für einen Blödsinn? Die Kirchensteuer wird direkt zusammen mit der Einkommensteuer abgeführt (bzw. als Vorauszahlung zusammen mit der Lohnsteuer). Die Höhe der Kirchensteuer ist gesetzlich festgelegt. Da kann die Kirche auch nix dran ändern (warum sollte sie auch?). Und als Sachleistung kann eine Steuer auch nicht erbracht werden, weder die Kirchensteuer noch eine sonstige Steuer.
Zahlt man keine Kirchensteuer erhöht sich das Einkommen und man zahlt mehr Lohn-/Einkommenssteuer. So gesehen spart man nichts. Es wird nur umgeschichtet.
@Schillafrida: Deine Antwort ist ebenfalls total falsch: Bei der Einkommensteuererklärung wird vom Bruttogehalt die Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen etc. abgezogen um das zu versteuernde Einkommen zu berechen. Mit dem entspr. Steuersatz wird dann die Höhe der Einkommensteuer berechnet. Von der Einkommensteuer werden dann eben 9 % Kirchensteuer berechnet. Wenn man aber nicht zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet ist, erhöht sich eben nicht das Einkommen, sondern man spart sich diese Steuer!
@TKKG: Die Kirchensteuer wird nicht erstattet, selbst wenn Bedürftigkeit besteht, auch nicht von der Kirche. Man kann höchstens um finanzielle Hilfe (z.B. zinslose Darlehen) oder um irgendwelche Sachspenden bitten.
Generell muss ich euch beiden mal einen guten Rat geben. Antwortet nicht auf Fragen zu Themen, von denen ihr keine Ahnung habt.
@TKKG: Die Kirchensteuer wird nicht erstattet, selbst wenn Bedürftigkeit besteht, auch nicht von der Kirche. Man kann höchstens um finanzielle Hilfe (z.B. zinslose Darlehen) oder um irgendwelche Sachspenden bitten.
Generell muss ich euch beiden mal einen guten Rat geben. Antwortet nicht auf Fragen zu Themen, von denen ihr keine Ahnung habt.
>>>MaG666 da man die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen kann und damit zumindest einenTeil zurück bekommt stimmt es eben doch !
Ach Starmax, nenn mir doch mal bitte den genauen Gesetzestext oder eine andere sachlich fundierte Quelle, in der genau drin steht, dass die Kirchensteuer für Prominente und Grossverdiener frei "verhandelbar" ist. Ich hab schon etliche Einkommensteuerbescheide gesehen (wahrscheinlich mehr als du in deinem Leben sehen wirst, falls du überhaupt schon mal einen gesehen hast) und bei keinem stand beim Punkt Kirchensteuer: " Möchten Sie darüber gerne mit der Kirche oder dem Finanzamt verhandeln." Oder ist das mal wieder eine von deinen berüchtigen Verschwörungstheorien?
Ansonsten gilt sowohl für diese als auch für die meisten deiner Antworten: Äusserst amüsant, aber inhaltlich und fachlich eher für die Mülltonne.
P.S. Der grosse Fleck in der von dir angesprochenen Ecke stammt von mir ;-)
Ansonsten gilt sowohl für diese als auch für die meisten deiner Antworten: Äusserst amüsant, aber inhaltlich und fachlich eher für die Mülltonne.
P.S. Der grosse Fleck in der von dir angesprochenen Ecke stammt von mir ;-)
@schillafrida: Die Kirchensteuer wird als Sonderausgabe bei der Berechnung der Einkommensteuer geltend gemacht, dass stimmt. Aber die ESt die man dadurch einspart ist doch längst nicht so hoch, wie Kirchensteuer, die man bezahlt hat.
Tja, der Austritt ist aber leider der einzig wirklich effektive Weg. Du kannst zwar die KS kappen (lassen), das geht allerdings nur, wenn sie 2,7 - 3,5 % Deines EK ausmacht, dass Du versteuerst. Dazu musst Du real aber schon über 65.000 Euro im Jahr (und bei nicht mehr als 200.000) verdienen, damit es überhaupt in Frage kommt. Wenn ja: die Kappung beim Finanzamt beantragen.
Ich bin zwar selbst aus der Kirche ausgetreten, aber meines Wissens kann man die gezahlte Kirchensteuer bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe steuerlich geltend machen und bekommt so einen Teil wieder vom Finanzamt zurückerstattet. Besserverdienende können in den meisten Bundesländern sogar eine Kappung der Kirchensteuer beantragen.
Hallo, soviel ich weiß, ist da nichts zu machen. Entweder Du bist Mitglied, dann musst Du auch zahlen, oder Du trittst aus der Kirche aus. Ich hab mich für letzteres entschieden, in den Gottesdienst gehen und zuhause beten kann man ja theoretisch trotzdem ;-) Das einzige, was noch bleibt, ist, eine Kappung zu beantragen, geht aber nur bei Besserverdienenden.
So ist das doch nicht fair, Monicma. Für so Gelegenheiten wie Taufe, Hochzeit ist die Kirche recht, aber sonst will man damit nichts zu tun haben?
Dann sollte man doch bitte auch so fair bleiben und sich entscheiden: Entweder ich bleib in der Kirche, zahl Kirchensteuer und habe so Annehmlichkeiten wie Hochzeit, Taufe,gutes Image etc. (Wobei es auch Schade ist, die Kirche nur auf das zu reduzieren) Dann sollte es aber auch selbstverständlich sein, die Kirchensteuer zu zahlen.
Oder ich entscheide mich komplett dagegen. Dann verzichte ich aber auch auf oben genannte Vorzüge.
Dann sollte man doch bitte auch so fair bleiben und sich entscheiden: Entweder ich bleib in der Kirche, zahl Kirchensteuer und habe so Annehmlichkeiten wie Hochzeit, Taufe,gutes Image etc. (Wobei es auch Schade ist, die Kirche nur auf das zu reduzieren) Dann sollte es aber auch selbstverständlich sein, die Kirchensteuer zu zahlen.
Oder ich entscheide mich komplett dagegen. Dann verzichte ich aber auch auf oben genannte Vorzüge.