Konsequenzen aus Verstoß gegen § 33JArbSchG?
Antworten (1)
Sorry, aber das hier ist und ersetzt keine Rechtsberatung; deshal sämtliche Angaben ohne Gewähr und irgendwelche daraus abzuleitenden Ansprüche.
Zunächst bitte unterscheiden:
Straf- und Zivilrechtliche Konsequenzen.
Rein strafrechtlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach §58 (1) Nr. 23 JArbSchG, die nach (4) desselben § mit einer Geldbusse bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.
Zivilrechtlich dürfte die Sache etwas komplexer werden, zumal in diesem Fall eine ursächliche Kausalität dieses Versäumnisses für die Beschwerden deines Sohnes nachgewiesen werden muss.
Zunächst bitte unterscheiden:
Straf- und Zivilrechtliche Konsequenzen.
Rein strafrechtlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach §58 (1) Nr. 23 JArbSchG, die nach (4) desselben § mit einer Geldbusse bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.
Zivilrechtlich dürfte die Sache etwas komplexer werden, zumal in diesem Fall eine ursächliche Kausalität dieses Versäumnisses für die Beschwerden deines Sohnes nachgewiesen werden muss.