Kostenteilung für gemeinsames Haus nach Auszug eines Ehepartners
Hallo:-)
Kann man den Expartner für die Kosten der Instandhaltung, Garten- und Grundstückspflege des gemeinsamen Hauses zwischen dem Auszug und dem Hausverkauf heranziehen?
Danke schon mal für eine Antwort:-)
Kann man den Expartner für die Kosten der Instandhaltung, Garten- und Grundstückspflege des gemeinsamen Hauses zwischen dem Auszug und dem Hausverkauf heranziehen?
Danke schon mal für eine Antwort:-)
Antworten (4)
Ja. diese Kosten kann man dann dem Partner zur Hälfte bei der Auszahlung seines Anteiles abziehen. Vorausgesetzt, sie waren notwendig und nicht übertrieben böswillig verursacht.
Ich habe den Verdacht, die Fragesteller finden ihre Fragen nicht mehr. Auf Archiv gehen und suchen ist sehr sehr schwierig. Und es sind immer die Gäste. Die bekommen ja keine Benachrichtigungen.
wesentlich lustiger finde ich die Frage, warum die Fragesteller ihre Fragen nicht an ihren Scheidungsanwalt richten. Oder ist der Anwalt so schlecht, dass der Mandant sich selber um alles kümmern muss? In diesem Fall würde ich den Anwalt schnellstmöglich wechseln...
Ich habe oft den Eindruck, die haben (noch) gar keinen Anwalt. Oder haben Angst, sie müssen jede Antwort extra zahlen. Wie oft haben wir hier schon geschrieben "Anwalt fragen" ??