Markise entfernen bri Auszug
Als ich in die Wohnung einzog, befand sich von der verstorbenen Vormieterin eine Markise an der Balkondecke. Im Mietvertrag steht, dass ich sie nutzen darf, sie aber kein Mietgegenstand ist. Nun ziehe ich aus und der Vermieter fordert von mir die vollständige Entfernung der Markise, weil sie nicht Gegenstand des Mietverhältnisses sei. Ich kann das nicht selbst und müsste einen Handwerker beauftragen. Ist das rechtens?
Antworten (3)
Ehe du einen Handwerker beauftragst, solltest du erst einmal Klarheit schaffen und klären, was das genau für eine Markise ist!
Davon abhängig könnte auch der Preis für die Entfernung durch den Handwerker festgemacht werden.
Ist es also eine Korbmarkise, eine Fallarmmarkise, eine Senkrechtmarkise oder eine Vertikalmarkise?
Oder ist es gar eine Markisolette oder eine Gelenkarmmarkise oder eine Klemmmarkise oder eine Seilspannmarkise?
Du siehst, viele Fragen und wenig Antworten!
Davon abhängig könnte auch der Preis für die Entfernung durch den Handwerker festgemacht werden.
Ist es also eine Korbmarkise, eine Fallarmmarkise, eine Senkrechtmarkise oder eine Vertikalmarkise?
Oder ist es gar eine Markisolette oder eine Gelenkarmmarkise oder eine Klemmmarkise oder eine Seilspannmarkise?
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