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Gast

Kostenübernahme bei Schäden im Eigentumobjekt

Heizleitung im boden in einem eigentum gemeinschaft defekt!
Heizwasser läuft aus und sickert aus der Decke heraus.
Wer trägt die Kosten?
Die Eigentumgemeinschaft oder der Eigentum, der die Wohnung gehört?
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Antworten (1)
bh_roth
Bei einem Mangel am Gemeinschaftseigentum gibt es keine nachbarschaftlichen Ansprüche. Heizungsleitungen sind nicht Eigentum des Eigentümers einer Wohnung.
Das OLG München hat dies schon 2008 grundsätzlich entschieden, der BGH abschließend in 2010.
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