Krankmeldung bei 400,- Job
Kann ich mich, vor einer bevorstehenden Operation, auch bei einem 400,- Job krank melden?
Antworten (2)
Ob du das kannst, weiß ich nicht. Ich kenne deine Fähigkeiten nicht. Aber du darfst. Wer krank ist, ist krank, ganz egal, welchen Job er hat (außer vielleicht Merkel).
Ein 400-Euro-Job ist kein Job zweiter Klasse. Auch diesen Arbeitnehmern stehen die selben Rechte zu wie allen anderen Angestellten. Für Minijobber gilt also auch das Lohnfortzahlungsgesetz. Der Arbeitgeber ist bei einer Arbeitsunfähigkeit des Minijobbers verpflichtet sechs Wochen lang das Arbeitsentgelt in der Höhe weiter zu zahlen, die der Minijobber in dieser Zeit verdient hätte. Voraussetzung ist, dass der Minijobber sich sofort krank meldet und die Arbeitsunfähigkeit ggf. durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt beim Arbeitgeber nachweist.