Kurzarbeitsvertrag
Auf Grund der aktuellen Lage, schließt unser Laden ( für Bekleidung) in Köln vorübergehend. Jetzt bekommen wir vom Arbeitgeber Zusätze zum Arbeitsvertrag wegen Kurzarbeitsgeld. Ist das zulässig und richtig? Welche Folgen hat das? Sollte man unterschreiben und diesen Vertragszusatz eingehen?
Antworten (1)
Meiner Erfahrung nach, die sind aber 30 Jahre her, müssen wegen der Kurzarbeit "Vereinbarungen" getroffen werden. Bei meinem damaligen Arbeitgeber gab es einen Betriebsrat und die Vereinbarungen wurden vom Arbeitgeber mit dem Betriebsrat geschlossen.
Kann sein, dass diese mit jedem Mitarbeiter einzeln getroffen werden müssen, wenn es keinen BR gibt.
Aber wenn ich mich Recht erinnere sind die Vereinbarungen so auf den Einzelfall (Situation, nicht Person) bezogen, dass sie nicht in einem Arbeitsvertrag aufgeführt werden können.
(Beginn und voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit, Anteil der zu leistenden Arbeitszeit, die dann voll bezahlt wird, etc.)
Kann sein, dass diese mit jedem Mitarbeiter einzeln getroffen werden müssen, wenn es keinen BR gibt.
Aber wenn ich mich Recht erinnere sind die Vereinbarungen so auf den Einzelfall (Situation, nicht Person) bezogen, dass sie nicht in einem Arbeitsvertrag aufgeführt werden können.
(Beginn und voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit, Anteil der zu leistenden Arbeitszeit, die dann voll bezahlt wird, etc.)