längere Abwesenheit bei förmlicher Zustellung , Folgen bei Nichtreaktion
Unsere Tochter (26 J) ist seit Jan 2020 in Indien und sitzt dort coronabedingt seither fest. Ihr Visum wird/wurde deshalb bisher regelmäßig verlängert. Kurz nach Ihrer Abreise kam ein Bußgeldbescheid (Geschwindigkeitsübertretung) per förmlicher Zustellung. Diesen haben wir mit Hinweis auf die voraussichtlich längere Abwesenheit unserer Tochter nach vorheriger tel. Rücksprache an die Bußgeldstelle zurückgeschickt. Dieser Vorgang wiederholte sich nach jeweils 2 Monaten noch zwei Mal. Nun tauchte vor ein paar Tagen die Polizei auf. Leider waren wir gerade nicht zu Hause. Nach Info durch unseren Nachbarn riefen wir zurück. Vom Polizeibeamten wurden wir nach kurzer Erörterung der Situation informiert, dass eine erneute Zustellung erfolgen werde und wir doch den Brief öffnen !? und das Bußgeld für unserer Tochter zahlen sollten. Andernfalls werde ein Haftbefehl ausgestellt. Unsere Tochter ist noch bei uns gemeldet, wohnt aber nicht mehr wirklich hier und hat das auch nicht mehr vor. Unsere Tochter und unser Verhältnis zu ihr ist schwierig, - nach längeren Krisenjahren und einem zuletzt abgebrochenen Studium wollen wir ihr aber bei einer Rückkehr nach Deutschland ihre ohnehin im Moment recht verfahrene Situation nicht zusätzlich erschweren. Deshalb meine Frage: Geht hier seitens der Bußgeldstelle und der Polizei alles mit rechten Dingen zu, (förmliche Zustellung an Abwesende, Aufforderung der Polizei zur Öffnung fremder Post etc.) und vor allen Dingen: wie sollen wir weiter verfahren. Ein Kontakt zu unserer Tochter ist derzeit - vermutlich wegen der Situation in Indien (Ausgangssperre, Stromabschaltungen etc.) - kaum bis gar nicht möglich. Nachrichten (WhatsApp) kommen schlicht nicht an.
Antworten (5)
Wenn der Teilzeitadmin sich schon schickt, Antworten zu löschen, sollte er doch gleich die ganze Frage knicken!
Angesichts der Häufigkeit, mit der in der letzten Zeit, "Gäste" statt Fragen zu stellen hier ihre Lebensgeschichte in den Raum rotzen, stelle ich mir die Frage, ob da ein neuer oder alter Troll rumgeistert.
Ach ja, was kann die Behörde dafür, dass eure Tochter in Indien ist? Ein Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn er eingeworfen wird. Der Empfänger hat dafür zu sorgen, dass sich jemand um seine Post kümmert. Sollten Einspruchsfristen oder Termine nicht eingehalten werden, dann ist der Empänger selber Schuld und hat Pech gehabt. Also ja, da geht alles mit rechten Dingen zu.
Woher weist du, dass es sich um eine Geschwindigkeitsübertretung handelt? Na? Vielleicht schon einen Brief aufgemacht? Hmm? Aber jetzt einen auf "Ich darf das doch gar nicht" machen?
Ihr habt die Wahl, macht den Brief auf und überweist das Geld, oder riskiert, dass eure Tochter bei Wiedereinreise am Flughafen festgenommen wird. Anschließend überlegt ihr euch, wie ihr dem Gericht klar macht, dass WhatsApp in Indien bei Ausgangssperren nicht funtioniert.
Woher weist du, dass es sich um eine Geschwindigkeitsübertretung handelt? Na? Vielleicht schon einen Brief aufgemacht? Hmm? Aber jetzt einen auf "Ich darf das doch gar nicht" machen?
Ihr habt die Wahl, macht den Brief auf und überweist das Geld, oder riskiert, dass eure Tochter bei Wiedereinreise am Flughafen festgenommen wird. Anschließend überlegt ihr euch, wie ihr dem Gericht klar macht, dass WhatsApp in Indien bei Ausgangssperren nicht funtioniert.
Skorti, messerscharf erkannt: Woher die Kenntnis der -trotz aller familiären Probleme ach so fürsorglichen und gesetzestreuen- Eltern vom Inhalt des Bescheids?
Auch deshalb, verehrter Gast meine Rückfrage: Geht hier wirklich alles mit rechten Dingen zu?
Auch deshalb, verehrter Gast meine Rückfrage: Geht hier wirklich alles mit rechten Dingen zu?