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erftjunge

Lärmbelästigung:Wer musst Sachverhalt klären?Vermieter Mieter oder Polizei

Wir Wohnen seit 1995 in einem 5 Parteienhaus.
Frage:Durch ständige Lärmbelästigungen mit Beweise:Wie Lärmprtokoll,Fotos und Zeugen und diveresen Anschreiben an die Hausverwaltung soll ich als Mieter ein privates Verfahren gegen den Mitbewohner einleiten oder die Polizei einschalten.
Wie ist die Rechtskage
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Antworten (1)
kuhlt
@erftjunge

Rechtslage bei 5 Parteien; Es ist klug die anderen 3 Parteien sich zur Unterstützung zu sichern.

Beschwerde mit den anderen 3 Parteien gemeinsam vorbringen bei Polizei und Hausverwaltung
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