diana
Leasingfahrzeug als Dienstwagen im Landkreis
Ich bin Arbeitnehmerin, privat zugelassene Fahrzeug wurden abgeschafft, wir müssen alle Dienstwagen nutzen. Teils auch mehrere Personen ein Auto. Kein Mensch kümmert sich um die Fahrzeuge!!! Es gibt keinen Fuhrpark. Ich hatte auch einen Dienstwagen, den habe ich später erst zur alleinigen Nutzung erhalten. Ab dem Tag habe ich diesen tatsächlich gut gepflegt und geputzt, obwohl das nicht in meiner Tätigkeitsbeschreibung verankert ist. Jetzt nach 3 Jahren wurde das Fahrzeug zurück gegeben. Mir wurde mitgeteilt das Fahrzeug wäre überdurchschnittlich stark zerkratzt. (er ist schwarz) Am Heck wäre die Schürze beschädigt es wäre ein Schaden von 1500,-€ am Fahrzeug festgestellt worden. Ich hätte jeden Kratzer melden müssen. Mir wurde unterstellt ich hätte die Rückfront beschädigt. Es ist eine bodenlose Frechheit. Ich habe das Fahrzeug zur Erfüllung meiner Dienstaufgaben ausgehändigt bekommen, ich habe es fast drei Jahre jeden Tag gefahren und so ordentlich behandelt wie es in meiner Macht stand, ich hatte keine wissentliche Berührung mit irgendetwas. Am liebsten würde ich es ablehnen ab sofort einen Dienstwagen zu nutzen, da kann ich jedoch meine Arbeit nicht ausüben. Was darf ich? Wie muss ich mich diesbezüglich verhalten? Habe derzeit eine uralte Schleuder die nicht einmal einen Sichtschutz aufweist wenn ich eine Tasche etc. darin zurück lasse. Das wäre mein Problem wurde mir vom Verantwortlichen gesagt. Danke
Antworten (2)
@diana,
die Meldepflicht dient dazu, Schäden die den Rückgabewert mindern (ich unterstelle ein Leasingfahrzeug) vor Rückgabe reparieren zu lassen (zu Lasten der Vollkasko).
Diese Anzeigepflicht wird in der firmeneigenen "CAR Policy" vereinbart. Es ist egal wer den Schaden verursacht hat (Sie oder Fremdverschulden) weil bei Vollkasko der Schaden unabhängig davon repariert wird. Er sollte aber zeitnah dem Entstehen der Versicherung gemeldet werden ?!?
Normale Gebrauchsspuren werden durch den Wertverlust / Rückgabewert gedeckelt.
die Meldepflicht dient dazu, Schäden die den Rückgabewert mindern (ich unterstelle ein Leasingfahrzeug) vor Rückgabe reparieren zu lassen (zu Lasten der Vollkasko).
Diese Anzeigepflicht wird in der firmeneigenen "CAR Policy" vereinbart. Es ist egal wer den Schaden verursacht hat (Sie oder Fremdverschulden) weil bei Vollkasko der Schaden unabhängig davon repariert wird. Er sollte aber zeitnah dem Entstehen der Versicherung gemeldet werden ?!?
Normale Gebrauchsspuren werden durch den Wertverlust / Rückgabewert gedeckelt.
Wenn ich richtig gelesen habe, wurde das Auto vor der alleinigen Nutzung durch diana von mehreren, anderen Personen benutzt.
Da frage ich mich wirklich, ob bei der Übergabe zur alleinigen Nutzung ein Übergabeprotokoll gemacht wurde, in dem der Zustand des Fahrzeugs im Moment der Übernahme dargestellt wurde.
Wenn nein, dann sehe ich erst mal keinen Grund, sich zu beunruhigen!
Da frage ich mich wirklich, ob bei der Übergabe zur alleinigen Nutzung ein Übergabeprotokoll gemacht wurde, in dem der Zustand des Fahrzeugs im Moment der Übernahme dargestellt wurde.
Wenn nein, dann sehe ich erst mal keinen Grund, sich zu beunruhigen!