Lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen
Meine Schwiegereltern haben lebenslanges, im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Sollte z.B. meine Schwiegermutter versterben und mein Schwiegervater sich eine neue Frau suchen, darf diese dann bei ihm einziehen? Meine Schwiegereltern bewohnen den unteren Teil unseres Hauses. Die Wohnbereiche sind nicht durch Wohnungstüren getrennt. Oben wohnen wir, unten meine Schwiegereltern. Alle Türen sind unverschlossen (wie das früher halt so üblich war.)
Antworten (1)
Solange Dein Schwiegervater lebt, darf er dort wohnen. Er muss sich auch nicht vorschreiben lassen, mit wem er dort wohnen will.
Wenn die Schwiegereltern nur Wohnrecht haben, gehört das Haus wohl Euch. Das heißt, der Schwiegervater kann kein Wohnrecht für die neue Frau ins Grundbuch eintragen lassen. Wenn der Schwiegervater verstirbt, muss sich die neue Frau etwas anderes suchen.
Wenn die Schwiegereltern nur Wohnrecht haben, gehört das Haus wohl Euch. Das heißt, der Schwiegervater kann kein Wohnrecht für die neue Frau ins Grundbuch eintragen lassen. Wenn der Schwiegervater verstirbt, muss sich die neue Frau etwas anderes suchen.