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Gast

Leiblicher Vater verstorben

Mein leiblicher Vater ist im Mai 23 verstorben. Er war in 2. Ehe verheiratet, aus dieser stammt meine Halbschwester. Mein Vater hinterlässt eine Immobilie, nur er stand im Grundbuch, allerdings haben die Eheleute ein Berliner Testament aufgesetzt. Folglich haben sich Beide als alleinigen
Erben eingesetzt und wir Kinder sind erstmal "enterbt". Da mein leiblicher Vater bereits verstorben ist, erbe ich nur von ihm meinen Pflichtteil, 25%, meine Halbschwester ebenfalls. Richtig? Nun meine Frage: Wie verteilt sich der Erbanteil, wenn meine Stiefmutter morgen versterben würde? Hat meine Halbschwester dann 50%? Wird sie Erbin des Hauses?

Vielen Dank....
Cadisha
Frage beantworten Frage Nummer 3000286997 Frage melden

Antworten (4)
Vandit
Du hast nur Anspruch auf Deinen Pflichtteil. Bei Deiner Stiefmutter bist Du überhaupt nicht erbberechtigt. Ergebnis des Berliner Testaments: Mehr als Dein Pflichtteil ist nicht drin.
Es sei denn, Dein Vater hat Schlusserben bestimmt und Du bist dabei.
Hat er das nicht, kann Deine Stiefmutter über das nach Deinem Pflichtteil verbleibende Vermögen bestimmen wie sie mag. Damit hast Du dann nichts mehr zu tun.
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ingSND
Es ist der tiefere Sinn eines Berliner Testaments, Schlusserben zu bestimmen.
Normaler Ablauf: Deine Stiefmutter erbt die eine Hälfte, Deine Stiefschwester und Du erben je ein Viertel des Hauses. Durch das Berliner Testament verschiebt sich Euer Erbe auf den Zeitpunkt nach dem Tod der Stiefmutter. Da erbt Deine Stiefschwester die 50% ihrer Mutter plus die aufgeschobenen 25% Eures Vaters. Du erbst nachgelagert die 25% von Deinem Vater. Das kann Deine Stiefmutter nach dem Tod Deines Vaters auch nicht mehr einseitig ändern, sie kann Dich nicht sozusagen "enterben" (es sei denn, das steht ausdrücklich in dem Berliner Testament).
Es kann aber passieren (z.b. durch hohe Pflegekosten), dass am Ende kein Erbe mehr übrig bleibt. Dann hast Du Pech gehabt.
Wenn Dir der Spatz in der Hand wichtiger ist, fordere jetzt Deinen Pflichtteil, dann bekommst Du ein Achtel des Haus-Verkehrswertes ausbezahlt, danach bist Du raus, den Rest bekommt nach dem Tod ihrer Mutter Deine Stiefschwester.
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Vandit
"Es ist der tiefere Sinn eines Berliner Testaments, Schlusserben zu bestimmen." Ist es keineswegs. Keine Schlusserben einzusetzen ist durchaus möglich und auch oft der Fall. Dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.
Hier nun eine völlig andere Erbstellung ausführlich zu erläutern, verwirrt nur.
Der Pflichtteil bei einem Berliner Testament ohne Schlusserben ist keinesfalls ein "Spatz in der Hand".
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ingSND
Du hast Recht, ein BT MUSS keine Folgeregel beinhalten. Aber die meisten Muster, die man herunter laden kann, beinhalten eine solche. Es geht schließlich nicht darum, die Kinder per se zu enterben, sondern darum, sie zur Geduld zu bewegen.
Fakt ist: es gibt keinerlei Vorschriften, wie das BT aussieht. Also guckt man es sich an (was allerspätestens im Erbfall passiert). Gibt es eine Folgeregelung, ist es gut. Gibt es keine, fordert man seinen Pflichtteil ein (oder findet eine andere gerichtsfeste Regelung).
Am besten spricht man rechtzeitig mit den Eltern, was tatsächlich beabsichtigt ist und findet gemeinsam die passende Formulierung.
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