Leistungskurs an einer anderen Schule
Ist es rechtens, einen Schüler ohne vorherige Ankündigung und gegen seinen Willen an eine andere Schule für einen Leistungskurs zu schicken?
Antworten (2)
Wenn das passiert, gibt es dafür einen sehr guten Grund.
Wenn ein LK an einer Schule nicht mehr angeboten werden kann, z.B. weil der einzige Lehrer aus irgendeinem Grund (kurzfristig) nicht mehr zur Verfügung steht, der Schüler aber keine Wahl mehr hat, diesen LK belegen MUSS, dann finde ich es eigentlich sehr fürsorglich von der Schule, das in Kooperation mit einer anderen Schule durchzuführen.
"gegen seinen Willen" ist lächerlich, er hat sich den Kurs schließlich selber ausgesucht.
Wenn ein LK an einer Schule nicht mehr angeboten werden kann, z.B. weil der einzige Lehrer aus irgendeinem Grund (kurzfristig) nicht mehr zur Verfügung steht, der Schüler aber keine Wahl mehr hat, diesen LK belegen MUSS, dann finde ich es eigentlich sehr fürsorglich von der Schule, das in Kooperation mit einer anderen Schule durchzuführen.
"gegen seinen Willen" ist lächerlich, er hat sich den Kurs schließlich selber ausgesucht.