omasenkel
LKW Führerschein
Mein Führerschein (C-Klasse) läuft demnächst ab. Aber eigentlich brauche ich ihn zur Zeit auch nicht.
Meine Frage: Kann ich die C auch später noch verlängern, oder muss ich ihn dann komplett neu machen?
Meine Frage: Kann ich die C auch später noch verlängern, oder muss ich ihn dann komplett neu machen?
Antworten (8)
Google?
Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Klassen, ohne dass eine neue Fahrerlaubnisprüfung verlangt wird, nur möglich, wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Klassen, ohne dass eine neue Fahrerlaubnisprüfung verlangt wird, nur möglich, wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.
Natürlich habe ich gegoogelt! Was glaubst du denn?
und natürlich habe ich obige Aussage auch gefunden. Und mindestens genausoviele Andere. Auf einigen Seiten und Foren wird auch gesagt, dass die Zweijahresfrist mittlerweile nicht mehr gilt.
Ich würde aber jetzt gerne wissen was richtig ist.
Und wenn du's nicht weiß, dann geh' halt spielen und überlass das Antworten den Profis!
Danke
und natürlich habe ich obige Aussage auch gefunden. Und mindestens genausoviele Andere. Auf einigen Seiten und Foren wird auch gesagt, dass die Zweijahresfrist mittlerweile nicht mehr gilt.
Ich würde aber jetzt gerne wissen was richtig ist.
Und wenn du's nicht weiß, dann geh' halt spielen und überlass das Antworten den Profis!
Danke
Und warum fragst du nicht die, die es wissen müssen? Führerscheinstelle beim Landratsamt? Ach so, da muss man seinen faulen Hintern aus dem Sessel heben...Ist natürlich bequemer, sich alles hintenreinschieben zu lassen. Kleiner Tipp: Es gibt ein Leben neben dem Internet, nennt sich neudeutsch: real life.
Du wirst lachen:
Daran habe ich auch schon gedacht. Telefonisch kann ich bei meiner zuständigen Führerscheinstelle niemanden erreichen und auf meine E-Mail habe ich noch keine Antwort bekommen.
Die Sache ist aber schon halbwegs dringend, weil ich die Termine planen muss.
(Warum muss man sich hier eigentlich für seine Fragen rechtfertigen?)
Daran habe ich auch schon gedacht. Telefonisch kann ich bei meiner zuständigen Führerscheinstelle niemanden erreichen und auf meine E-Mail habe ich noch keine Antwort bekommen.
Die Sache ist aber schon halbwegs dringend, weil ich die Termine planen muss.
(Warum muss man sich hier eigentlich für seine Fragen rechtfertigen?)
@omasenkel:Du musst dich nicht rechtfertigen für deine Frage, höchstens bei denen, die die Antwort nicht wissen, oder sich nicht vorstellen können, dass man in Google, Wiki und Was-weiss-ich-für-Foren nicht fündig geworden ist.
Abgesehen davon würde ich auch keinem in besagten Foren trauen, was die Richtigkeit angeht. Womit wir wieder beim letzten Antworter sind: Hintern bewegen und zur Zulassungsstelle wandern. Mein persönlicher Tipp: Lass die Lizenz verlängern. Ich habe so meinen Bus-Führerschein verloren, weil ich nicht schnell genug war.
Abgesehen davon würde ich auch keinem in besagten Foren trauen, was die Richtigkeit angeht. Womit wir wieder beim letzten Antworter sind: Hintern bewegen und zur Zulassungsstelle wandern. Mein persönlicher Tipp: Lass die Lizenz verlängern. Ich habe so meinen Bus-Führerschein verloren, weil ich nicht schnell genug war.
Grundsätzlich, was man einmal hat, sollte man auch behalten, selbst wenn es zur Zeit nicht benötigt wird. Das gilt für den Führerschein genauso wie evtl für die ADR Bescheinigung. Also am besten einen Termin beim Gesundheitsamt besorgen, den Gesundheitscheck incl Sehtest machen (kostet etwas 80 €), mit dem Test und aktuellen Passbildern, biometrisch ( ca 10 € ) zur Führerscheinstelle und neuen Führerschein beantragen (ca 50 €). Sollte die Klasse C / CE verfallen, dürfen sie nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren und auch Vorsicht beim Abschleppen von einem Pkw mit einem Pkw reicht oftmals der Führerschein der Klasse B / BE nicht aus ( Zug mit mehr als 3 Achsen). Allein der Glaube, man braucht den Führerschein der Klasse C / CE " zur Zeit " nicht, kann schon mal nach hinten los gehen
Hier scheinen allederdings Google & CO Fehlinformationen zu streuen.
Dieser Fehler ist durch die nicht erfolgte Änderung der StVO im Jahre 2009 erfolgt, währenddessen die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur StVO 2009 noveliert wurden. Unter Bezug auf die Verwaltungsvorschriften ergibt sich somit folgendes:
Eine vefallene Fahrelerlaubnis kann innerhalb einer Jahresfrist ab dem Verfallstag neu beantragt werden.
Nach diesem Datum kann eine Fahrerlaubnis nur unter dem Nachweis der Kursteilnahme nach der Berufskraftfahrerfortbildungsverordnung sowie den entsrechenden Fahrschulstunden beantragt werden. usw. usw.
Ein biometrisches Passbild ist bei einem Verlängerungsantrag nicht erforderlich, sondern wird erst bei einer Neuerteilung gefordert..
Ich selber habe diese Frist bereits zweimal genutzt um meine Fahrerlaubnis D an den Zeitraum C anzupassen. Zur Erinnerung, für die Klasse D (KOM) galten bis 1999 3 Jahreszyklen.
Dieser Fehler ist durch die nicht erfolgte Änderung der StVO im Jahre 2009 erfolgt, währenddessen die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur StVO 2009 noveliert wurden. Unter Bezug auf die Verwaltungsvorschriften ergibt sich somit folgendes:
Eine vefallene Fahrelerlaubnis kann innerhalb einer Jahresfrist ab dem Verfallstag neu beantragt werden.
Nach diesem Datum kann eine Fahrerlaubnis nur unter dem Nachweis der Kursteilnahme nach der Berufskraftfahrerfortbildungsverordnung sowie den entsrechenden Fahrschulstunden beantragt werden. usw. usw.
Ein biometrisches Passbild ist bei einem Verlängerungsantrag nicht erforderlich, sondern wird erst bei einer Neuerteilung gefordert..
Ich selber habe diese Frist bereits zweimal genutzt um meine Fahrerlaubnis D an den Zeitraum C anzupassen. Zur Erinnerung, für die Klasse D (KOM) galten bis 1999 3 Jahreszyklen.