Was können wir tun ,wenn der Nachbar 90dB Lärm macht und die Polizei nicht hilft
Baulärm , Abgase ,
Antworten (9)
Es kommt darauf an, was der Flächennutzungsplan bzw. der Bebauungsplan dazu sagt. Wohnst du in eine Industrie-oder Gewerbegebiet, darf es schon mal lauter werden, in einem Wohngebiet deutlich weniger. Entscheidend ist der Lärm, er an der Wohnung ankommt, nicht der Wert, an dem er entsteht. Werden die Werte überschritten, ist es Sache des Ordnungsamtes einzuschreiten. Gleiches gitl für Abgase. Wenn aber z.B. ein Haus in einem Wohngebiet neu gebaut wird, ist vorübergehend eine Überschreitung von Grenzwerten zumutbar. Auch die Uhrzeit ist ein Faktor. Einen Benzinrasenmäher um 10 Uhr morgens ist auch in einem Wohngebiet hinzunehmen, die Bastelstunde am Motorrad nicht.
Wenn die Polizei / Ordnungsamt nicht hilft, handelt es sich wohl um normalen Baulärm zu üblichen Arbeitszeiten. Auch ein Bagger, Dieselgenerator oder Kompressor gehören in der Regel zum Baubetrieb. (Abgase sind subjektive Empfindungen, muss man messen)
Baulärm, wird in der Nachbarschaft gebaut?
Baulärm kann nicht immer vollständig verhindert werden und ist daher zunächst in bestimten Maßen hinzunehmen. Es bestehen jedoch Einschränkungen bezgl. der Uhrzeit und dem Lärmpegel. Für die Beurteilung gilt dann mit welchen Lautstärkepegel der Lärm vor dem Fenster der eigenen Wohnung ankommt. Zuständig, auch für die Einhaltung der Anforderungen, ist das Ordnungsamt, das besonders laute Arbeiten genehmigen muss.
Baulärm kann nicht immer vollständig verhindert werden und ist daher zunächst in bestimten Maßen hinzunehmen. Es bestehen jedoch Einschränkungen bezgl. der Uhrzeit und dem Lärmpegel. Für die Beurteilung gilt dann mit welchen Lautstärkepegel der Lärm vor dem Fenster der eigenen Wohnung ankommt. Zuständig, auch für die Einhaltung der Anforderungen, ist das Ordnungsamt, das besonders laute Arbeiten genehmigen muss.
Warum stellen eigentlich alle Antworten bisher nur auf 'Baulärm' ab? Gast schreibt immerhin von 'der Nachbar'! Kann eine Baustelle sein (dann aber merkwürdige Bezeichnung), kann aber auch der Schlagzeuger im 2. Sock über ihm sein!
Allerdings tun sich -wie fast immer hier- entscheidende weitere Fragen auf:
Wann macht der 'Nachbar' 90 dB Lärm (zu gesetzlichen Ruhezeiten)? und
wie/womit macht er das wie lange?
Wie und wo wurden die 90dB gemessen? Hat er (Lärm-)Protokoll geführt?
Hat Gast den 'Nachbarn' zwecks Konfliktlösung kontaktiert, sofern der denn in der Nachbarschaft wohnt?
Hat Gast die Polizisten gefragt, warum sie nicht eingreifen?
Also, Gast: Hosen runter und Klarheit, sonst wir das hier nix mit einer zielführenden Antwort!
Allerdings tun sich -wie fast immer hier- entscheidende weitere Fragen auf:
Wann macht der 'Nachbar' 90 dB Lärm (zu gesetzlichen Ruhezeiten)? und
wie/womit macht er das wie lange?
Wie und wo wurden die 90dB gemessen? Hat er (Lärm-)Protokoll geführt?
Hat Gast den 'Nachbarn' zwecks Konfliktlösung kontaktiert, sofern der denn in der Nachbarschaft wohnt?
Hat Gast die Polizisten gefragt, warum sie nicht eingreifen?
Also, Gast: Hosen runter und Klarheit, sonst wir das hier nix mit einer zielführenden Antwort!
Danke rayer, Skorti! Bitte die ersten drei Sätze meiner Antwort aus dem Protokoll streichen. Sollte mich wohl demnächst mal beim Optiker sehen lassen...
Naja, den Satz "Hat Gast den 'Nachbarn' zwecks Konfliktlösung kontaktiert, sofern der denn in der Nachbarschaft wohnt?" vielleicht auch noch streichen.
Es sei denn, man betrachtet die Leute 3 Straßen weiter auch noch als Nachbarn.
Wer aber so wenig bzw. gar nicht sein Problem beschreibt, kriegt halt keine ordentlichen Antworten.
Es sei denn, man betrachtet die Leute 3 Straßen weiter auch noch als Nachbarn.
Wer aber so wenig bzw. gar nicht sein Problem beschreibt, kriegt halt keine ordentlichen Antworten.