Lohn einbehalten?
Hallo
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, behauptet der AG ich hätte 400€ zuviel erhalten. Ich bin auf meinen Restlohn von 400€ angewiesen, da ich sonst meine neue Stelle nicht antreten kann. Der Standortleiter versicherte mir, dass es nicht so viel wäre bzw. es bereits abgegolten wurde. Jetzt ist allerdings die Frage, darf er, obwohl es nicht mein Verschulden sondern das Verschulden des Arbeitgebers ist, mir einfach den Lohn einbehalten?
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, behauptet der AG ich hätte 400€ zuviel erhalten. Ich bin auf meinen Restlohn von 400€ angewiesen, da ich sonst meine neue Stelle nicht antreten kann. Der Standortleiter versicherte mir, dass es nicht so viel wäre bzw. es bereits abgegolten wurde. Jetzt ist allerdings die Frage, darf er, obwohl es nicht mein Verschulden sondern das Verschulden des Arbeitgebers ist, mir einfach den Lohn einbehalten?
Antworten (4)
Kannst du denn nachweisen, dass dem nicht so ist bzw. kann dein ehemaliger AG nachweisen, dass dem so ist?
Wenn nicht, warst du "ungerechtfertigt bereichert" und dein ehemalige AG nimmt nur seine Rechte war.
Wenn nicht, warst du "ungerechtfertigt bereichert" und dein ehemalige AG nimmt nur seine Rechte war.
PS: Es handelt sich um einen Fall des § 850 Abs. 1 ZPO - und der AG DARF bis zur maximalen Pfändungsgrenze.