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Gast

Lohnsteuer für kurzfristig Beschäftige?

Ich habe im Juli 3 Wochen Vollzeit (7 Stunden mal 8,50 Euro Mindestlohn) für den Mindestlohn als kurzfristig Angestellter gearbeitet (8 Stunden pro Schicht aber nur 7 ausbezahlt, da die Firma vor ein paar Jahren ein Insolvenzverfahren durchlief). Mir wurde jetzt mein Lohn ausbezahlt und ich musste feststellen, dass mir von 901 Euro brutto ca 150 für Steuern abgezogen wurden. Mir war nicht bewusst, dass ich überhaupt Abgaben zahlen muss, da ich dieses Jahr in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig oder sonst wie gearbeitet habe sondern nur mein Studium beendet habe. Diese 3 Wochen sind also alles, was ich dieses Jahr gearbeitet habe, daher ist meine Frage, warum muss ich Abzüge zahlen? Ich liege doch weit unter der Steuerfreiheitsgrenze?
Frage beantworten Frage Nummer 3000005709 Frage melden

Antworten (2)
Dorfdepp
Maßgeblich ist das Jahreseinkommen, und das kann sich noch erhöhen. Wenn es für 2015 bei den 901 € bleibt, erhältst du die gezahlten Steuern im Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
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egal
Der Lohnsteuerfreibetrag, also das Einkommen, das man steuerfrei verdienen kann, liegt für 2015 bei 8472 EUR. Das sind pro Monat 706 EUR (und so wird abgerechnet), die mit dem Job im Juli natürlich überschritten sind.

Wäre der Job auf zwei Monate verteilt gewesen,wäre brutto = netto ausgezahlt worden.
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