Steuerklasse bei einer Prämienzahlung von der Auffanggesellschaft
Habe laut Vertrag , mit einer Auffanggesellschaft , habe ich Anspruch auf 6 Monate Lohnzahlungen . Die aber nicht gezahlt werden , wenn man dieses Arbeitsverhältnis stilllegen lässt , weil man einen Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeberaufgenommen hat ( Lohnsteuerklasse 1 ) .
Für jeden Monat dem man nicht bei der Auffanggesellschaft beschäftigt ist bekommt man von ihr eine Prämie ( im Vertrag : " Schnellstarterprämie " ) diese wurde mir jetzt mit der Steuerklasse 6 verrechnet da diese Prämie in der Lohnabrechnung als Arbeitslohn betitelt wird . Ist das Rechtens ?
Für jeden Monat dem man nicht bei der Auffanggesellschaft beschäftigt ist bekommt man von ihr eine Prämie ( im Vertrag : " Schnellstarterprämie " ) diese wurde mir jetzt mit der Steuerklasse 6 verrechnet da diese Prämie in der Lohnabrechnung als Arbeitslohn betitelt wird . Ist das Rechtens ?
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